Das Salz, bitte!

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Digitale Kommunikation wird auch nach Corona bleiben, aber nur als zusätzlicher Weg.

Trotz des Rückgangs im Platzierungsvolumen hat die Branche der Sachwertanlagen insgesamt gut und schnell auf Corona reagiert. Digitale Lösungen werden bleiben, können persönliche Kontakte aber nicht ersetzen. Das waren nur zwei der Themen eines Roundtables mit drei Anbietern aus verschiedenen Bereichen der Sachwerte-Branche.

Schon wieder ein Roundtable zum Thema Sachwertanlagen? Der 10. Cash. Branchengipfel Anfang November letzten Jahres ist doch noch gar nicht so lange her. Gab es da überhaupt so viel Neues zu besprechen?

Ja, gab es, und zwar erstaunlich viel: Die abschließende Bewertung des Geschäftsjahrs 2020, die aktuelle Entwicklung seit dem Jahreswechsel, die Gegenwart und Zukunft der Zielmärkte. Hinzu kamen – neben der aktuellen ESG-Thematik – gleich mehrere Regulierungsthemen, die in den vergangenen Monaten auf den Weg gebracht oder vorangetrieben wurden.

Große Bandbreite an Themen

Trotz des gegenüber dem Branchengipfel kompakteren, schnelleren Formats dieses Roundtables bildeten die Teilnehmer eine große Bandbreite des Marktes der Sachwertanlagen ab: Immobilien Deutschland, Immobilien USA und Private Equity global. Alternative Investmentfonds (AIFs) und Emissionen nach Vermögensanlagengesetz. Coronabedingt diskutierten Rauno Gierig (Verifort Capital), Christian Kunz (TSO) und Nico Auel (RWB) einmal mehr digital per Video-Schalte.

Pandemie im Fokus

So stand auch in diesem Fall die Pandemie zunächst im Mittelpunkt. Einig waren sich die Teilnehmer, dass Anbieter und Vertrieb im vergangenen Jahr insgesamt gut und schnell auf die Herausforderung reagiert haben. Nach einer nur kurzen Schockstarre antworteten sie mit digitalen Lösungen auf die plötzlichen Kontaktbeschränkungen.

So waren noch vor nur gut einem Jahr Video-Konferenzen die absolute Ausnahme und allenfalls in Großunternehmen üblich, Webinare zwar oft eine Ergänzung, aber kaum die Basis der Kommunikation. Heute sind Video-Calls selbst für kurze Eins-zu-Eins-Gespräche schon fast Normalität – nicht nur in der Finanz- und Geschäftswelt.

Persönliche Begegnung Fehlanzeige

Und doch fehlt das Salz in der Suppe: Die persönliche Begegnung der Anbieter mit dem Vertrieb und des Vertriebs mit den Kunden. So betonten alle drei Teilnehmer, ihr wichtigstes Vorhaben sei, den persönlichen Kontakt zu den Vertriebspartnern wieder herzustellen und zu intensivieren, sobald die Corona-Lage dies zulässt.

Damit zeichnet sich ab, dass sich die Arbeitsbedingungen für den Vertrieb nach dem Abflauen der Pandemie wesentlich besser sein werden als davor. Denn Corona gibt der Gesellschaft einen enormen Schub in Sachen Digitalisierung. Diese wird nicht mit dem Virus wieder verschwinden.

Zusätzliche Vertriebskanäle

Die Möglichkeiten der digitalen Kommunikation werden schließlich auch dann noch zur Verfügung stehen, wenn persönliche Begegnungen wieder möglich sind. Sie können dann zusätzlich zu den vorherigen Kanälen genutzt werden, wenn es Sinn macht.

Der Vertrieb kann auf diese Weise die Beziehung zu seinen Kunden intensivieren, gleichzeitig viel Zeit sparen und zudem – das ist vielleicht sogar der wichtigste Punkt – den Stellenwert von Face-to-Face-Beratungsgesprächen enorm aufwerten. Vor Corona wird der persönliche Besuch des Beraters aus Sicht des Kunden vielfach eher als Belästigung wahrgenommen worden sein, künftig ist er ein Privileg.

Herausforderung elektronische Zeichnung

Zur Digitalisierung zählt auch, dass die Branche endlich auch bei dem elektronischen Zeichnungsprozess voran kommt. Das Thema ist schon seit vielen Jahren ein leidiger Diskussionspunkt, bei dem viele Anbieter nicht von der Stelle kamen. Hier hat Corona ebenfalls den Druck erhöht und einiges bewegt.

Dennoch ermöglichen – soweit zu hören ist – bei weitem noch nicht alle Anbieter eine wirklich rein digitale Abwicklung, also ohne dass am Ende doch wieder Zeichnungsscheine ausgedruckt, händisch unterschrieben und dann per Scan und E-Mail oder auf dem klassischen Postweg durch die Gegend geschickt werden müssen, um schließlich wiederum manuell erfasst zu werden.

Wettwerb mit Crowdinvestoren wächst

Dass die klassische Sachwertebranche bei der Digitalisierung vorankommen muss, hat nicht nur mit Corona zu tun. Sie könnte sonst den Anschluss an den Wettbewerb verlieren. Dazu zählen die Crowdinvesting-Plattformen, die schon seit Jahr und Tag rein elektronisch arbeiten und deren Produkte den Fonds von ihrem wirtschaftlichen Kern zum Teil immer ähnlicher werden.

So bezeichnet der Marktführer Exporo sich selbst nicht mehr Crowdinvesting-, sondern „Plattform für digitale Immobilieninvestments“. Ein immer größerer Teil der Plattform-Emissionen erfolgt inzwischen mithilfe der Blockchain-Technologie in Form von „Token“. Aus dieser Perspektive lebt ein großer Teil der klassischen Branchen noch in der Steinzeit. Cash. hat in dem Special Digitalisierung in der vergangenen Ausgabe ausführlich darüber berichtet (siehe Ausgabe 4/2021).

Neues Anlegerschutzgesetz wertet Vermögensanlagen auf und adelt den Vertrieb

Bislang funktionieren die Token-Emissionen rechtlich nur über den Umweg Luxemburg. Doch die Bundesregierung hat schon im September 2019 im Rahmen ihrer „Blockchain-Strategie“ die Einführung elektronischer Wertpapiere in Deutschland angekündigt.

Ein erster Gesetzentwurf aus dem Finanzministerium folgte im Oktober 2020. Darin waren zunächst nur die von den Online-Plattformen gerne eingesetzten Inhaberschuldverschreibungen rein digital, also ohne die Papierform, vorgesehen. Das hätte zunächst nicht viel geändert, weil die Plattformen ohnehin schon mit Blockchain arbeiten.

Ausweitung auf Sondervermögen

In dem überarbeiten Entwurf, den die Regierung kurz vor Weihnachten verabschiedet hat, wurde die Einführung elektronischer Wertpapiere jedoch auch auf Sondervermögen ausgeweitet, also auf die Milliarden Euro schwere Branche der offenen Investmentfonds.

Damit wird die „Tokenisierung“ wohl bald auch offene Fonds erfassen – und damit vor allem für Immobilienfonds ein unmittelbares Konkurrenz-Segment der geschlossenen Investmentvermögen. Diese sind weiterhin nicht in elektronischer Form vorgesehen.

Insofern dürfte der durch Corona ausgelöste Druck bei der herkömmlichen Digitalisierung der Publikums-AIFs durchaus auch unter dem Gesichtspunkt hilfreich sein, dass die Branche gegenüber den Wettbewerbern nicht noch weiter ins Hintertreffen gerät.

Weiteres Gesetzesvorhaben betrifft AIFs

Ein weiteres Gesetzesvorhaben betrifft die Publikums-AIFs in einem wesentlichen Punkt nicht direkt, könnte aber ebenfalls ihre Wettbewerbsposition verschlechtern: Das geplante Fondsstandortgesetz, das kurz vor Weihnachten auf den Weg gebracht wurde.

Demnach können Publikums-AIFs zukünftig auch als Master-Feederfonds konzipiert werden, also als „Zubringer“ für einen weiteren Fonds, der auch aus anderen Quellen gespeist wird. Zudem sollen Infrastrukturfonds künftig auch als Sondervermögen aufgelegt werden können, also – wie bisher nur die offenen Fonds – ohne den sperrigen Mantel einer Investment-Kommandit- oder -Aktiengesellschaft.

Resonanz der Anbieter ist verhalten

Doch die Resonanz der Anbieter von Publikumsfonds darauf ist bislang ziemlich verhalten. Denn bei dem wesentlichen Punkt bleiben sie außen vor: Der generellen Möglichkeit, auch geschlossene Investmentfonds als Sondervermögen zu konzipieren. Dies bleibt den Spezial-AIFs vorbehalten, also den Fonds für professionelle oder „semi-professionelle“ Anleger ab 200.000 Euro Mindestbeteiligung.

Stärkung des Anlegerschutzes

Ebenfalls kurz vor Weinachten, am 22. Dezember, gab das Finanzministerium der Branche einen weiteren Gesetzentwurf mit auf den Weg in die Festtage: Das Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes, das sich in erster Linie auf Vermögensanlage-Emissionen bezieht.

Der Gesetzentwurf, auch die im Februar 2021 von der Bundesregierung verabschiedete Fassung, sieht das Verbot von Blind-Pool-Vermögenanlagen vor. Das könnte eine Reihe von Emittenten in diesem Segment zur Anpassung ihrer Konzeptionen zwingen.

Vermögensanlagen nur noch bei Beratung?

Ansonsten enthält das neue Anlegerschutzgesetz eine Aufwertung der Vermögensanlagen-Emissionen, insbesondere durch die gesetzliche Einführung einer Mittelverwendungskontrolle.

Auch der Vertrieb erhält einen Adelsschlag. Demnach dürfen Vermögensanlagen künftig nicht mehr im Eigenvertrieb des Emittenten selbst oder per „execution only“ vermittelt werden, sondern nur „im Wege der Anlageberatung oder Anlagevermittlung durch ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen oder einen Finanzanlagenvermittler“.

Nach der Gesetzesbegründung übernehmen damit „sachkundige Vermittler und Berater die Rolle einer Schutzinstanz“. Das klingt doch wesentlich anders als das Bild des gierigen Finanzberaters, das sonst von Politikern – vor allem aus dem linken Spektrum – gerne gezeichnet wird.

Kommt die BaFin-Aufsicht oder nicht?

In der Gesetzesbegründung zum Regierungsentwurf ist dabei ein Einschub hinter „Vermittler und Berater“ entfallen, der in dem ersten Referentenentwurf aus dem Finanzministerium noch enthalten gewesen war: „die künftig einheitlich unter Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht stehen werden“.

Entscheidung wohl nicht mehr vor der Wahl

Ob Finanzminister Olaf Scholz (SPD) damit allerdings von seinem Vorhaben abgerückt ist, auch die gewerblichen Vermittler (Paragraf 34f Gewerbeordnung) unter die Aufsicht der BaFin zu stellen, muss bezweifelt werden. Vermutlich wollten sich lediglich die CDU- und CSU-Minister nicht diese SPD-Position klammheimlich unterschieben lassen, zumal der Punkt in dem Gesetzentwurf ansonsten gar nicht behandelt wird.

Entschieden ist also noch nichts. Allgemein wird jedoch davon ausgegangen, dass das Thema BaFin-Aufsicht für 34f-Vermittler nicht mehr vor der Bundestagswahl im September entschieden wird. Und dann werden die Karten ohnehin neu gemischt.

Warum Christian Kunz trotz des drohenden Blind-Pool-Verbots gelassen bleibt, aus welchem Grund Rauno Gierig nicht glaubt, dass Publikumsfonds durch das Fondsstandortgesetz ins Hintertreffen geraten, welche Lösungen Nico Auel bezüglich Online-Beratung und -Abschluss auch für seine Wettbewerber anbietet sowie die Antworten der drei Herren auf viele weitere aktuelle Fragen lesen Sie auf den folgenden Seiten.

Stefan Löwer, Cash.

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