
Fondsvermittlung: Wo keine Bafin-Erlaubnis notwendig ist
Für den Verkauf oder die Beratung zu Investmentfondsanteilen benötigt ein Vermittler grundsätzlich eine Erlaubnis der Bafin nach Paragraf 32 Kreditwesengesetz (KWG). Doch es gibt Ausnahmen.
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