Phoenix: EdW-Klage bleibt erfolglos

Im Fall Phoenix hat die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW), Berlin, den Prozess gegen den Wirtschaftsprüfer Ernst & Young, Stuttgart, in zweiter Instanz verloren.

Die EdW hatte auf Schadensersatz geklagt, weil die Prüfer ein fiktives Konto des seit 2005 insolventen Kapitaldienstleisters (cash-online berichtete hier)übersehen hatten. Dadurch sei der Phoenix-Anlagebetrug erst ermöglicht worden.
Das Oberlandesgericht Stuttgart wies die Klage der Einrichtung ab, auch die Revision soll nicht zugelassen werden. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Finanzdienstleistungsaufsicht Bafin, Bonn, Ernst & Young mit der Sonderprüfung beauftragt habe. Die EdW sei kein Vertragspartner im Rahmen des Auftrags und hätte daher auch keine Ansprüche, die sich aus der Frage ableiten, ob der Sonderprüfer diesen pflichtgemäß erfüllt habe. (hb)

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