P&R: Drei Tipps für betroffene Vermittler

Nach den Insolvenzanträgen von drei Gesellschaften des Container-Spezialisten P&R können unter Umständen auch die Vermittler in das Visier von Anlegeranwälten geraten und müssen nun mit entsprechender Vorsicht agieren. Gastbeitrag der Kanzlei Dr. Roller & Partner aus München.

Rechtsanwalt Jan C. Knappe aus der Kanzlei Dr. Roller & Partner.

Die Befürchtungen haben sich bewahrheitet: Drei P&R-Gesellschaften haben Insolvenzanträge gestellt. Was die Insolvenzverfahren für die Anleger bringen werden und was aus den weiteren Gesellschaften der P&R-Gruppe wird, steht in den Sternen.

Betroffene Vermittler sehen sich schon jetzt mit wichtigen Fragen konfrontiert. Im Fokus steht dabei das diffizile Verhältnis zu den eigenen Kunden. Hierzu gibt die Kanzlei Dr. Roller & Partner folgende Tipps:

Tipp 1: Kundenkontakt: Service ja, aber richtig

Natürlich melden sich jetzt viele verunsicherte Kunden bei ihren Vermittlern. Die Vermittler sehen solche Kontakte häufig als Chance, um mit gutem Service zu überzeugen und die Kunden auf diese Weise an sich zu binden.

Hierbei ist allerdings zu beachten, dass die Kunden gerade selbst durch eine schwierige Zeit der Beunruhigung gehen; wenn dann zu einem späteren Zeitpunkt die Resthoffnung auf einen glimpflichen Ausgang schwinden sollte und gleichzeitig ein akquisitorisches „Trommelfeuer“ von Anlegeranwälten auf diese Kunden einprasselt, ist vielen Kunden das Hemd dann doch näher als die Hose.

Dennoch ist es natürlich vernünftig, seine Kunden jetzt nicht im Regen stehen zu lassen. Gleichzeitig bergen bestimmte Serviceleistungen des Vermittlers neue Haftungsgefahren. Dringend abzuraten ist daher von dem Angebot, dem Kunden bei der Anmeldung seiner Forderung zur Insolvenztabelle behilflich zu sein. Derartige Anmeldungen sind kompliziert, etwaige Fehler dürften zudem nicht vom Deckungsschutz der Berufshaftpflichtversicherung umfasst sein.

Auch serviceorientierte Auskünfte sind nicht ungefährlich. Die Herausgabe von Vertriebsmaterialien und Interna sowie Kooperationen mit Anlegerschutzanwälten können gut gemeint sein, in einer späteren Auseinandersetzung mit den Kunden aber einen Bumerang-Effekt entfalten.

Unser Tipp daher: Service ja, aber richtig. Die Weitergabe von aktuellen Verlautbarungen der Wirtschaftspresse oder der Insolvenzverwalter kann vor diesem Hintergrund sicherlich sinnvoll sein. Ansonsten gilt: Lieber den Kontakt zu einer kompetenten Insolvenzkanzlei herstellen, als selbst bei der Forderungsanmeldung mitzuhelfen.

Seite 2: Tipp 2 und Tipp 3

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