
Landgericht Stuttgart verurteilt die LBBW
Das Landgericht Stuttgart hat in einem neuen Urteil vom 20. Mai 2016 die Widerrufsbelehrung in einem Immobilien-Darlehensvertrag der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) vom 22. Juli 2007 ein weiteres Mal als fehlerhaft angesehen.
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