
34i GewO: Bald endet die Übergangsfrist für Bestandsvermittler
Die vom Gesetzgeber eingeräumte Übergangsfrist für Vermittler mit einer Erlaubnis nach Paragraf 34c Gewerbeordnung (GewO) endet bald. Nach dem 21. März 2017 dürfen auch "Alte Hasen" nur noch mit einer gültigen 34i-Erlaubnis Immobiliardarlehen an Verbraucher vermitteln.
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