
34i GewO: Rund 1.400 registrierte Vermittler
Seit dem 7. Mai 2016 können Vermittler von Wohnimmobilienkrediten eine Erlaubnis gemäß Paragraf 34i Gewerbeordnung (GewO) beantragen. Zum Ende des ersten Halbjahrs waren bereits 1.379 34i-Vermittler im Register des Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) registriert.
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