
Schiffsfonds: Berater haftet nicht für fehlenden Lerneffekt bei Anleger
Hat ein Anleger im Vorfeld bereits einige Schiffsbeteiligungen gezeichnet, kann er dem Berater nicht vorwerfen, dieser habe seine Anlageziele nicht korrekt ermittelt. Dies entschied das Landgericht Düsseldorf in einem aktuellen Urteil.
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