
BGH: Grundstückseigentümer haften bei Wurzeln in der Kanalisation nur begrenzt
Sorgen Baumwurzeln in der Kanalisation für Überflutungen, haften Grundstückseigentümer für Schäden ihrer Nachbarn nur in engen Grenzen. Das hat der Bundesgerichthof in Karlsruhe entschieden.
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