
„Gekauft wie gesehen“- Klausel birgt Risiko für Verkäufer
In Kaufverträgen sollte auf pauschale Klauseln verzichtet werden, die jegliche Gewährleistung ausschließen. Sie sind nicht nur nachteilig für Käufer, sondern auch risikoreich für Verkäufer. Zum Verzicht rät die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht.
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