
BaFin untersagt zwei weitere UDI-Emissionen nachträglich
Die Finanzaufsicht BaFin hat der te Solar Sprint II GmbH & Co. KG und der te Solar Sprint III GmbH & Co. KG jeweils aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft einzustellen und die unerlaubt betriebenen Geschäfte abzuwickeln.
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