
BGH-Urteil: Hoffnung für HAT-Anleger
Ein Anleger des HAT Gewerbefonds 43 muss nicht anteilig für die laufenden Zahlungen aus den Darlehen des Fonds aufkommen. Im Gegenteil: Er erhält bereits gezahlte Zinsen und Tilgungsleistungen von der Bank zurück. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) durch Abweisung einer …
mehr