
PRIIPs-Verordnung: Entwarnung für den Zweitmarkt
Für "Altfonds" muss für den Handel am Zweitmarkt ab 2018 nun doch kein Basis-Informationsblatt (KID) nach der EU-Verordnung über "verpackte" Anlage- und Versicherungsprodukte (PRIIPs) erstellt werden - zumindest vorerst nicht.
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