
BGH: Securenta-Vorstände verurteilt
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die ehemaligen Vorstände der Securenta AG (Göttinger Gruppe) persönlich zum Schadenersatz gegenüber einem Anleger verurteilt, der sich als atypisch stiller Gesellschafter an dem Unternehmen beteiligt hatte (Aktenzeichen: II ZR 21/06). Die Verurteilung erfolgte …
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