Grunderwerbsteuer: „Share-Deals“ auf dem Prüfstand

Das Volumen der Grunderwerbsteuer ist zuletzt förmlich explodiert. Trotzdem denkt die Politik darüber nach, wie sie es weiter erhöhen kann. Im Fokus: „Share Deals“. Der Löwer-Kommentar

„Dass die Einschränkung von Share-Deals mit einer – ohnehin angebrachten – spürbaren Senkung der Steuersätze verbunden wird, ist kaum zu erwarten.“

Um nicht weniger als 155 Prozent ist das Aufkommen der Grunderwerbsteuer in Deutschland zwischen 2009 und 2016 gestiegen. Gut 12,4 Milliarden Euro kassierten die Bundesländer, denen diese Steuer zusteht, im Jahr 2016 nach dem Eigentümerwechsel von Immobilien. Das war allein gegenüber 2015 ein Zuwachs von über zehn Prozent und gut 30 Prozent mehr als 2014.

Das geht aus der jüngst veröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hervor. Die Gründe sind schnell ausgemacht: Die immer höheren Steuersätze, das gestiegene Transaktionsvolumen durch den Immobilienboom und der enorme Preisanstieg der letzten Jahre (die Grunderwerbsteuer wird prozentual auf den Kaufpreis erhoben).

Arbeitsgruppe der Länder-Finanzminister

Doch statt den Auftrieb zu bremsen, will die Politik offenbar noch mehr abkassieren. Es geht um „Share Deals“. Damit sind Transaktionen gemeint, bei denen nicht die Immobilie selbst verkauft wird, sondern Anteile an einer Gesellschaft, die das Objekt besitzt. Wechseln weniger als 95 Prozent der Besitzgesellschaft den Eigentümer, fällt keine Grunderwerbsteuer an. Unter anderem fragen die Grünen nach dem „Volumen der Steuermindereinnahmen“ durch Share Deals.

Die Bundesregierung hat zu dieser Frage keine Kenntnisse, so ihre Antwort. Auf den Trichter, dass hier noch etwas zu holen sein könnte, sind aber schon vor der Anfrage der Grünen offenbar auch die Finanzminister der Länder gekommen. Sie haben bereits im September 2016 eine Arbeitsgruppe beschlossen, schreibt die Bundesregierung. Auftrag: „Prüfung und Erarbeitung von Lösungsvorschlägen zu den sogenannten Share-Deals“.

Ergebnisse sollen bis 19. Oktober 2017 vorliegen, also erst nach der Bundestagswahl. Doch unabhängig davon, wer dann die Mehrheit im Bund stellt: Es lässt sich ziemlich sicher prognostizieren, wie die „Lösungsvorschläge“ der Länder aussehen werden.

Seite 2: Vorhersehbare Argumente

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