Mietendeckel: Drastische Verluste beim Mieterwechsel

Der IVD kritisiert den Referentenentwurf zum Mietendeckel auf das Schärfste. „Würde aus dem Referentenentwurf ein Gesetz, hätte das zur Folge, dass Vermieter beim nächsten Mieterwechsel drastische Verluste hinnehmen müssen und damit die komplette Finanzierung zum Kippen gebracht wird“. Ein Kommentar von Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverband IVD.

Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverband IVD

Mit der vermeintlichen Nachbesserung im heute veröffentlichten Referentenentwurf, wonach nur diejenigen Mieterhaushalte eine Absenkung der Miete beantragen dürfen, deren Nettokaltmiete 30 Prozent des Haushaltseinkommens überschreitet, versuche Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher von ihren sozialistischen Phantasien abzulenken.

Kommt es zu einem Mieterwechsel, muss der Vermieter – unabhängig vom Haushaltseinkommen des neuen Mieters – die Miete auf die gesetzlich willkürlich festgesetzte Mietobergrenze absenken, die weit unterhalb des aktuellen Mietspiegels liegt. „

Investitionen im Immobiliensektor leiden

Damit macht Frau Lompscher dem vermieteten privaten Wohneigentum in Berlin mittelfristig den Garaus“, so Schick. „Fortan werden Investitionen in den Neubau und den Bestand unterbleiben, Banken werden die Beleihungswerte neu berechnen und ihre Finanzierung entsprechend anpassen müssen. In der Konsequenz werden Privatvermieter über kurz oder lang um ihre Altersvorsorge gebracht.“

Schick weist auf den hohen Personalaufwand in den ohnehin schon hoffnungslos überlasteten Bezirksämtern hin, der erforderlich wäre, um die Mietabsenkungsberechtigung auf Basis des Haushaltseinkommens und der Wohnfläche zu prüfen. „So wird aus dem verfassungswidrigen Mietendeckel ein verfassungswidriges Bürokratiemonster!“

Verstoß gegen das materielle Verfassungsrecht

Neben der formellen Verfassungswidrigkeit aufgrund der fehlenden Gesetzgebungskompetenz des Landes Berlin verstößt das „Lex Lompscher“ auch gegen materielles Verfassungsrecht, sagt Schick.

„Nicht umsonst ist die Vormiete im Rahmen der bundesgesetzlichen Mietpreisbremse als Ausnahmetatbestand geschützt und darf auch dann wieder vereinbart werden, wenn sie über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt“, erklärt der IVD-Präsident und fordert die Bundespolitik auf, dem Treiben in Berlin mit einem Normenkontrollverfahren Einhalt zu gebieten.

Über Gerechtigkeit

Zu hinterfragen ist auch die angebliche Gerechtigkeit, die Senatorin Lompscher mit dem geplanten Mietendeckel für sich reklamiere, ergänzt Kerstin Huth, Vorsitzende des IVD Berlin-Brandenburg : „Was ist daran gerecht, wenn Mieter einer 70er-Jahre-Wohnung in Berlin-Reinickendorf oder am Stadtrand mit einer Miete von 7,52 Euro pro Quadratmeter künftig mehr zahlen müssen als die Bewohner einer sanierten Altbauwohnung am Kudamm, die nur 6,45 Euro pro Quadratmeter kosten darf?“

Foto: IVD

 

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