AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Gegenstand und Geltungsbereich
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen der Cash. Media Group GmbH („CASH“) mit Werbetreibenden und Werbe-Agenturen (“Kunden”). Im Rahmen dieser Geschäftsbeziehungen stellt CASH für Kunden Leistungen im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Werbemaßnahmen in den Produkten von Cash.Online (im nachfolgenden auch als “Online-Werbung” bezeichnet) zur Verfügung. Sie gelten insbesondere, aber nicht abschließend, für die Werbeformen Bannerwerbung, Co-branding, Sponsoring von Rubriken und Themenseiten, für themenbezogene Umfeld-, Special-Interest- und Keyword-Platzierungen sowie für werbliche Auftritte wie Standalone oder Promolink in den Cash.-Newslettern. Die jeweils aktuell verfügbaren Werbeformen sowie Produkte von Cash.Online sind unter www.cash-online.de/mediadaten einsehbar und werden im Folgenden auch als „Medien von Cash.Online“ bezeichnet. Sie alle sind von den vorliegenden AGBs umfasst.

2. Vertragsschluss
(a) Ein Vertrag zwischen CASH und dem Kunden über die Erbringung von Leistungen im Bereich der Online-Werbung kommt durch eine Auftragsbestätigung (per Brief, Fax oder E-Mail) seitens CASH zustande. Daraus ergeben sich der jeweilige Leistungsumfang und die auf die Umstände des jeweiligen Einzelfalles abgestimmten Vertragsbedingungen. Soweit die Regelung eines solchen Einzelvertrages von denen der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen abweicht, gehen die Regelungen des Einzelvertrages vor.

(b) Tritt eine Werbeagentur als Kunde auf, wird sie CASH vor einem Vertragsschluss den Werbetreibenden, für den die Werbung geschaltet werden soll, namentlich benennen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde den Vertrag mit CASH über einen nicht im eigenen Namen handelnden Werbemittler abschließen will. CASH ist in jedem Fall berechtigt, von der Werbeagentur oder dem Werbemittler einen Nachweis der Mandatierung zu verlangen.

(c) Über eine Ablehung eines Auftrags wird CASH den jeweiligen Kunden unverzüglich in Kenntnis setzen.

(d) CASH ist jederzeit berechtigt, auch mit Wettbewerbern des Kunden Verträge über Online-Werbung zu schließen. Konkurrenzschutz wird nicht gewährt.

(e) Eine Stornierung von Aufträgen oder Einzelbelegungen durch den Kunden muss schriftlich bei CASH eingehen. Bei einer Stornierung mindestens 2 Wochen vor Erbringung der Leistung laut Einzelvertrag entstehen dem Kunden keine Kosten. Stornierungen, die danach, aber vor Erbringung der Leistung laut Einzelvertrag bzw. Schaltungsbeginn der Kundenkampagne erfolgen, werden durch CASH pauschal mit einer Bearbeitungsgebühr von 15% des Netto-Vertragswertes berechnet. Bei einer späteren Stornierung nach Vertragsbeginn berechnet CASH dem Kunden 100% des Vertragswertes. In diesem Fall kann nach billigem Ermessen von CASH eine Leistungsgutschrift der zum Stornierungszeitpunkt noch nicht erbrachten Leistung erfolgen.

3. Leistungen von CASH
(a) CASH verpflichtet sich unter den Voraussetzungen der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, das vom Kunden im jeweiligen Einzelvertrag zur Veröffentlichung bestimmte und überlassene Material zur Online-Werbung für die vertraglich vereinbarte Dauer und in der vertraglich vereinbarten Form in den Medien von Cash.Online zu platzieren.

(b) Der Kunde hat unbeschadet einer abweichenden einzelvertraglichen Vereinbarung keinen Anspruch auf eine Platzierung des Materials an einer bestimmten Stelle in den Medien von Cash.Online.

(c) Soweit das vom Kunden zur Veröffentlichung bestimmte und überlassene Material nicht bereits offensichtlich als Werbung erkennbar ist, ist CASH berechtigt, die Werbung als solche kenntlich zu machen, insbesondere, sie mit dem Wort “Anzeige” oder ähnlichen Zusätzen zu kennzeichnen und/oder sie von redaktionellen Inhalten räumlich abzusetzen, um den Werbecharakter zu verdeutlichen.

(d) CASH ist nicht verpflichtet, die für die Durchführung der Online-Werbung notwendigen Informationen, Daten, Dateien und sonstiges Material (nachfolgend “Werbematerial”) nach Beendigung der Online-Werbung an den Kunden herauszugeben, es sei denn, dies ist einzelvertraglich vereinbart.

(e) CASH ist nicht verpflichtet, für den Kunden Grafiken oder Werbetexte zu erstellen, es sei denn, dies ist einzelvertraglich vereinbart.

(f) Alle Leistungen, die von CASH im Rahmen der Zurverfügungstellung von Online-Werbung erbracht werden, sind Dienstleistungen im Sinne des § 611 BGB, wenn nicht aus den jeweiligen Einzelverträgen ausdrücklich etwas anderes hervorgeht.

(g) CASH stellt eine dem üblichen technischen Standard entsprechende Wiedergabe und/oder grundsätzliche Erreichbarkeit der Werbemaßnahme sicher. Den Parteien ist jedoch bekannt, dass Dienste, die über das Internet erbracht werden, nicht immer fehlerfrei, ununterbrochen und/oder störungsfrei zur Verfügung stehen. Die Wiedergabe und/oder Erreichbarkeit der Werbemaßnahme kann durch technische Umstände aller Art, insbesondere planmäßigen und außerplanmäßigen Wartungsbedarf, Leistungs- und/oder Anbindungsausfall, Hard- und Softwarefehler sowie Einwirkungen Dritter, deren Handlungen CASH nicht zugerechnet werden können (z. B. durch Viren oder services attacks), beeinträchtigt werden. Außerdem kann es zu Ausfällen des AdServers kommen. Die Parteien sind sich daher darüber einig, dass bei auf solchen Ursachen beruhenden Unterbrechungen und/oder Störungen der Leistungserbringung, die CASH nicht zu vertreten hat oder die nach pflichtgemäßem Ermessen von CASH unvermeidbar sind, Ansprüche des Kunden erst dann entstehen, wenn und insoweit das Werbemittel an insgesamt (also am Stück oder addiert) sechs Stunden je Kalenderwoche wegen Ausfällen seitens CASH sowie insgesamt (also am Stück oder addiert) sechs Stunden je Kalenderwoche wegen Ausfällen des AdServers nicht wiedergegeben und/oder erreicht werden kann. Die Ausfallzeit ist ggf. pro rata temporis zu berechnen.

CASH wird in diesen Fällen die ausgefallenen Zeiten durch Verlängerung und/oder kurzfristige Wiederaufnahme der Kampagne ausgleichen, um die vereinbarten Sichtbarkeiten zu erreichen und/oder die vereinbarungsgemäß bereitzustellenden Kontakte zu liefern.

Eine Zahlungspflicht des Kunden für einen die oben definierten Zeiten überschreitenden Zeitraum des Ausfalls entfällt erst dann, wenn CASH nicht in der Lage ist, das Versäumte nachzuholen oder wenn die Verzögerung für den Kunden unzumutbar ist.

Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

Ein Fehler in der Wiedergabe und/oder grundsätzliche Erreichbarkeit der Werbemaßnahme liegt nicht vor bei Verwendung ungeeigneter Hard- oder Software seitens des Nutzers (etwa dem Einsatz von Endgeräten mit zu geringer Auflösung) oder bei Fehlern, die aus der Wahl von Einstellungen resultieren, etwa die Nicht-Aktualisierung des Cache oder die Verwendung von AdBlockern.

4. Pflichten des Kunden
(a) Der Kunde hat die von ihm überlassenen Materialien auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen und übernimmt für die CASH zur Veröffentlichung überlassenen Materialien die alleinige Verantwortung.

(b) Der Kunde hat die allgemeine Pflicht, einen Missbrauch der von CASH angebotenen Leistungen, insbesondere durch rechtswidrige Handlungen, zu unterlassen. Insbesondere ist er verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das von ihm zur Veröffentlichung in der Online-Werbung bestimmte und überlassene Material keine Inhalte oder Hyperlinks zu Inhalten enthält, die pornografische im Sinne vom § 184 StGB oder jugendgefährdende Schriften im Sinne des JuSchG darstellen, die im Sinne von §§ 86, 131 StGB zum Rassenhass aufstacheln, Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, den Krieg verherrlichen, für eine terroristische Vereinigung werben, zu einer Straftat auffordern, ehrverletzende Äußerungen enthalten, das Ansehen von CASH schädigen können oder sonstige rechtswidrige Inhalte enthalten.

(c) Der Kunde sorgt dafür und sichert zu, dass das von ihm überlassene Material und dessen Inhalte frei von Rechten Dritter sind, die einer vertragsgemäßen Nutzung entgegenstehen, und auch sonst keine Rechte Dritter verletzt werden. Dies bezieht sich insbesondere darauf, dass ihm die nach diesem Vertrag für die jeweils beabsichtigte Verwertung notwendigen Nutzungsrechte an dem zur Veröffentlichung bestimmten und überlassenen Material zustehen.

(d) Der Kunde sorgt dafür und sichert zu, dass er berechtigt ist, die mit seinem Material eventuell verbundenen Hyperlinks zu verwenden.

(e) Der Kunde wird CASH das für die Online-Werbung erforderliche Material bis spätestens fünf Werktage vor Veröffentlichung vollständig, fehlerfrei und den vertraglichen Vereinbarungen entsprechend auf eigene Kosten zur Verfügung stellen. Der Kunde verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass das Material für die vereinbarten Zwecke, insbesondere für die Bildschirmdarstellung im entsprechenden Umfeld und in der im Einzelvertrag vereinbarten Art und Größe geeignet ist. Sofern in dem bereitgestellten Material Hyperlinks enthalten sind, sind die jeweiligen Zieladressen der Hyperlinks vom Kunden vorher anzugeben. Soweit der Kunde die vorstehende Frist nicht einhält und die Online-Werbung deshalb nicht oder nicht termingerecht veröffentlicht werden kann, lässt dies den Anspruch von CASH auf vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung unberührt. Für den Fall, dass die Online-Werbung nicht mehr veröffentlicht werden kann, muss sich CASH jedoch dasjenige anrechnen lassen, was sie infolge der Befreiung von der Leistung erspart oder durch anderweitige Verwendung der freiwerdenden Ressourcen erwirbt oder zu erwerben schuldhaft unterlässt.

Der Kunde wird geeignete Maßnahmen ergreifen, damit von ihm gelieferte Dateien frei von Schad-Software sind. Insbesondere wird er aktuelle, professionelle Schutzprogramme einsetzen. Mit Schad-Software infizierte Dateien gelten als nicht fehlerfrei und es besteht kein Ersatzanspruch im Falle des Nicht-Erscheinens des Werbemittels. CASH behält sich darüber hinaus vor, Schadensersatz von Auftraggeber zu verlangen, wenn durch in vom Kunden gelieferten Dateien enthaltene Schad-Software Schäden verursacht werden.

(f) Der Kunde benennt CASH einen eigenen Mitarbeiter als Ansprechpartner für alle Fragen im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen.

(g) Erbringt der Kunde seine Mitwirkungspflichten ganz oder zum Teil nicht, ruht für die Dauer der Nichterbringung die Verpflichtung von CASH zur Erbringung derjenigen Leistungen, die ohne die Mitwirkung des Kunden nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Mehraufwand erbracht werden können. Durch Nichterfüllung von Mitwirkungspflichten verursachter Mehraufwand ist vom Kunden nach Maßgabe der im jeweiligen Einzelvertrag vereinbarten Preise oder, soweit solche dort nicht geregelt sind, auf der Basis der allgemeinen, zum fraglichen Zeitpunkt von CASH für vergleichbare Dienstleistungen erhobenen Preise nach Zeitaufwand zu tragen. Auslagen sind zu erstatten. Gesetzliche Kündigungs- oder Rücktrittsrechte von CASH bleiben in jedem Fall unberührt.

5. Zurückweisung/Sperrung der Leistungen
(a) CASH ist berechtigt, vom Kunden zur Veröffentlichung bestimmtes und überlassenes Material der Online-Werbung zurückzuweisen, wenn dies rechtswidrige Inhalte im Sinne von Ziffer 4. (b) enthält oder im Sinne von Ziffer 4. (c) Rechte Dritter verletzt. Ebenso ist CASH berechtigt, unter den ebengenannten Voraussetzungen die Veröffentlichung des Materials im Rahmen der Online-Werbung vorübergehend oder dauerhaft zu unterbrechen.

(b) Falls ein begründeter Verdacht besteht, dass das vom Kunden überlassene Material im Sinne von Ziffer 4. (b) rechtswidrige Inhalte aufweist oder im Sinne von Ziffer 4. (c) Rechte Dritter verletzt, hat CASH ebenfalls das Recht, solches Material solange zurückzuweisen oder die Online-Werbung solange zu unterbrechen, bis eine Stellungnahme des Kunden und eine Klärung der Angelegenheit erfolgt ist. CASH wird dem Kunden die Zurückweisung oder Sperrung der Online-Werbung unter Angabe von Gründen unverzüglich mitteilen.

(c) Die vorstehenden Absätze (a) und (b) gelten entsprechend auch dann, wenn das vom Kunden zur Veröffentlichung bestimmte und überlassene Material der Online-Werbung Hyperlinks zu rechts- und sittenwidrigen Inhalten im Sinne von Ziffer 4. (b) oder zu Inhalten im Sinne von Ziffer 4. (c), die Rechte Dritter verletzten, enthält oder ein begründeter entsprechender Verdacht besteht.

(d) CASH hat das Recht, einen vereinbarten Termin zur Veröffentlichung einer Online-Werbung zu verschieben oder ganz ausfallen zu lassen, soweit ein Dienst, in dessen Rahmen die Veröffentlichung erfolgen soll, zu dem vereinbarten Termin nicht angeboten wird oder technische, durch das Medium Internet bedingte Umstände eine Veröffentlichung zum vereinbarten Termin verhindern, sofern CASH die Hinderungsgründe nicht zu vertreten hat. Sollte eine Verschiebung des Termins auf einen späteren Zeitpunkt möglich sein, wird CASH auf die ihr bekannten Interessen des Kunden Rücksicht nehmen, soweit ihr dies möglich und zumutbar ist.

(e) CASH behält sich ferner das Recht vor, bestimmte Formen von Online-Werbung aufgrund ihres Inhalts, ihrer Herkunft oder ihrer technischen Qualität unter Zugrundelegung einheitlicher und sachlich gerechtfertigter Grundsätze abzulehnen, wenn ihre Schaltung für CASH unzumutbar ist.

6. Vergütung und Zahlungsmodalitäten
(a) Die vom Kunden für die Leistungen von CASH zu entrichtende Vergütung ergibt sich aus dem jeweils individuell vereinbarten Vertrags-/ Auftragsverhältnis.

(b) CASH stellt nach Veröffentlichung der jeweiligen Online-Werbung oder nach Beendigung der Werbemaßnahme dem Kunden eine Rechnung, soweit sich aus dem individuellen Auftrag/Vertrag nichts anderes ergibt. Mit Rechnungsstellung ist der im Auftrag vereinbarte Geldbetrag fällig und innerhalb von 14 Kalendertagen auf ein von CASH zu benennendes Konto ohne Abzüge zu überweisen. Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden trägt dieser die jeweiligen Mahn- und Abwicklungskosten. Ansonsten gelten die gesetzlichen Verzugsregeln.

(c) Eine Aufrechnung von eigenen Forderungen durch den Kunden gegen Forderungen von CASH ist nur bei rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

(d) In Ausnahmefällen kann CASH einzelnen Werbetreibenden bei Erreichen eines bestimmten Buchungsvolumens in einem bestimmten Zeitraum eine Rabattierung einräumen. Dies bedarf in jedem Fall der Schriftform.
Das entsprechende, eine Rabattierung auslösende Buchungsvolumen kann hierbei bereits bei der ersten Buchung oder erst nach einer Vielzahl von Buchungen in Summe innerhalb eines auf die erste Buchung folgenden Zeitraumes erreicht werden. Dieser Zeitraum beträgt in der Regel ein Jahr, gerechnet ab der ersten Buchung.
Bei Erreichen des entsprechend vereinbarten, eine Rabattierung auslösenden Buchungsvolumens innerhalb des vereinbarten Zeitraums erhält der Werbetreibende ausschließlich auf das die Grenze des auslösenden Buchungsvolumens überschreitende, also zusätzliche Volumen die Rabattierung.
Sollte CASH dem Werbetreibenden bereits von der ersten Buchung an eine schriftliche Rabattierung auf ein erst zukünftiges, dann in Summe rabattierfähiges Buchungsvolumen einräumen, da der Werbetreibende innerhalb eines vereinbarten Zeitraumes in Summe ein rabattierfähiges Volumen zu erreichen verspricht, verpflichtet sich der Kunde, bei Nichterreichen des anfangs unterstellten Volumens am Ende des vereinbarten Zeitraumes den Betrag nachzuzahlen, der ihm aufgrund des anfangs unterstellten zukünftigen Buchungsvolumens als Rabatt eingeräumt wurde. Um Missverständnisse oder Streitigkeiten zu vermeiden, wird CASH den Umfang der Rabattierung auf der Rechnung oder den Rechnungen kenntlich machen.

7. Nutzungsrecht
Der Kunde räumt CASH an dem zur Veröffentlichung im Rahmen der Online-Werbung von ihm überlassenen Material sämtliche für die vertragsgemäße Nutzung und Veröffentlichung im Rahmen der Online-Werbung erforderlichen Rechte ein. Dies umfasst insbesondere

(a) das Vervielfältigungsrecht, also insbesondere das Recht, das Material und Bearbeitungen desselben dauerhaft oder vorübergehend auf den bekannten Speichermedien (z. B. Arbeitsspeicher, Festplatte, Cloud-Dienste, USB-Stick) festzuhalten;

(b) das Verbreitungsrecht, insbesondere das Recht, das Material und Bearbeitungen desselben oder Vervielfältigungsstücke davon im Rahmen der Online-Werbung in körperlicher oder unkörperlicher Form weiterzugeben;

(c) das Bearbeitungsrecht, insbesondere das Recht, das überlassene Material im Rahmen des vertraglich gegebenen Änderungsspielraums zu Zwecken der Online-Werbung zu bearbeiten sowie diese Bearbeitungen wie das ursprüngliche Material selbst zu verwerten;

(d) das Senderecht, insbesondere das Recht, das überlassene Material und Bearbeitungen desselben durch Funk, insbesondere Mobilfunk unter Einschluss sämtlicher Mobilfunkstandards (insbesondere UMTS, LTE und 5G), Ton- und Fernsehrundfunk, Satellitenrundfunk, Kabelfunk oder ähnlicher technischer Mittel der Öffentlichkeit zugänglich zu machen;

(e) das Vorführungsrecht, insbesondere das Recht, das überlassene Material und Bearbeitungen desselben durch technische Einrichtungen öffentlich wahrnehmbar zu machen;

(f) das Recht der Digitalisierung, also insbesondere das Recht, das überlassene Material und Bearbeitungen desselben digitalisiert zu erfassen, nicht digitalisierte im Zusammenhang mit der Online-Werbung stehende Inhalte, Multimediaapplikationen und Begleitmaterial, insbesondere Dokumentationen, zu digitalisieren oder das überlassene Material mit anderen digitalisierten Materialien zu verbinden;

(g) das Datenbankrecht, also insbesondere das Recht, das überlassene Material und Bearbeitungen desselben maschinenlesbar zu erfassen und in einer eigenen Datenbank elektronisch zu speichern, auch soweit dies nicht dem eigenen Gebrauch des Datenbankbetreibers im Sinne von § 53 UrhG dient;

(h) das Online-Bereithaltungsrecht (making available right), also insbesondere das Recht, das überlassene Material und Bearbeitungen desselben elektronisch, sei es kabelgebunden oder kabellos, zum Zweck der Zugänglichmachung, des Versands oder der Übertragung, insbesondere via Funk, insbesondere Mobilfunk unter Einschluss sämtlicher Mobilfunkstandards (insbesondere UMTS, LTE und 5G), Internet und WAP bereitzuhalten;

(i) das Online-Übertragungsrecht, also insbesondere das Recht, das überlassene Material und Bearbeitungen desselben, sei es kabelgebunden oder kabellos, insbesondere via Funk, Mobilfunk unter Einschluss sämtlicher Mobilfunkstandards (insbesondere UMTS, LTE und 5G), Internet und WAP Dritten zugänglich zu machen, zu versenden und zu übertragen, insbesondere auf Einzelabruf per E-Mail, per SMS-Nachricht, in Channels und im Rahmen einer Push-Applikation; sowie

(j) das Online-Wiedergaberecht, also insbesondere das Recht, das überlassene Material und Bearbeitungen desselben elektronisch, sei es kabelgebunden oder kabellos, insbesondere via Funk, Mobilfunk unter Einschluss sämtlicher Mobilfunkstandards (insbesondere UMTS, LTE und 5G), Internet und WAP öffentlich wiederzugeben und öffentlich wahrnehmbar zu machen, insbesondere auf Einzelabruf per E-Mail, per SMS-Nachricht, in Channels und im Rahmen einer Push-Applikation.

(k) das Recht, das überlassene Material zum Zwecke der Eigenwerbung (etwa in Broschüren oder Präsentationen) auch über die Dauer der Auftragserfüllung hinaus zu verwenden.

8. Freistellung von Ansprüchen Dritter
Soweit CASH wegen der vertragsgemäßen Nutzung des vom Kunden im Rahmen des jeweiligen Einzelvertrags zur Veröffentlichung in der Online-Werbung bestimmten zur Verfügung gestellten Materials Ansprüchen Dritter wegen einer tatsächlichen oder vermeintlichen Verletzung von gewerblichen Schutzrechten, Urheberrechten oder sonstigen Rechten ausgesetzt wird, verpflichtet sich der Kunde, CASH von diesen Ansprüchen sowie den angemessenen Kosten eines Rechtsstreits und der Rechtsverteidigung auf erstes Anfordern freizustellen. Eventuelle Ansprüche auf Schadensersatz wegen darüber hinausgehender Schäden bleiben davon unberührt.

9. Haftung

CASH haftet gegenüber dem Kunden für sämtliche sich ergebenden Schäden, gleich ob aus Vertragsverletzung oder aus unerlaubter Handlung, nur nach Maßgabe der folgenden Vorschriften, sofern dem nicht gesetzliche Regelungen entgegenstehen:

(a) Bei Vorsatz, Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung von Leib oder Leben haftet CASH nach den gesetzlichen Vorschriften.

(b) Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung von CASH auf den Ersatz des vertragstypisch vorhersehbaren Schadens; diese Beschränkung gilt nicht, soweit der Schaden durch leitende Angestellte von CASH verursacht wurde.

(c) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet CASH nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(d) Bei verschuldensunabhängiger Haftung für zugesicherte Eigenschaften, anfängliche Unmöglichkeit sowie während der verzugseintretenden Unmöglichkeit ist die Haftung von CASH ebenfalls auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.

10. Datenschutz
Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Darüber hinaus wird der Kunde sämtliche von ihm im Rahmen der Geschäftsbeziehungen zu CASH eingesetzten Mitarbeiter und Unterauftragnehmer ebenfalls zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichten.

11. Höhere Gewalt
CASH wird von der Leistungspflicht in Fällen von höherer Gewalt frei. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Vertragspartei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Betrieben, Unterbrechungen der Stromversorgung, Krieg, Unruhen, Naturgewalten, Feuer, Sabotage durch Dritte, behördliche Maßnahmen o. Ä.

12. Vertraulichkeit
(a) Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, sämtliche ihnen im Rahmen ihres Vertragsverhältnisses zugänglich gemachten Informationen in Bezug auf die andere Seite, die als vertraulich gekennzeichnet oder den Umständen nach als vertraulich anzusehen sind, vertraulich zu behandeln und allein für die Zwecke der jeweiligen Vertragsbeziehung zu nutzen. Hierunter fallen nicht Informationen, die der anderen Seite vor Kenntnisgabe bekannt oder zugänglich gemacht waren, oder der anderen Seite nach Kenntnisgabe auf rechtmäßige Weise durch Dritte bekannt gegeben werden, die keiner Geheimhaltungspflicht unterliegen, oder infolge von Veröffentlichungen oder aus anderweitigen Gründen Gemeingut waren oder nach Kenntnisgabe werden. Beide Vertragsparteien haben durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass derartige Informationen nur solchen Mitarbeitern zugänglich gemacht werden, denen gegenüber eine Offenlegung notwendig ist, damit die Ziele der jeweiligen Vertragsbeziehung verfolgt werden können. Beide Vertragsparteien werden darüber hinaus sicherstellen, dass derartige Informationen nicht durch unbefugte Dritte eingesehen werden können.

(b) Beide Vertragsparteien haben die im Rahmen ihrer Vertragsbeziehungen eingesetzten Mitarbeiter und Unterauftragnehmer ebenfalls zur Einhaltung der vorstehenden Vertraulichkeitsabrede zu verpflichten.

(c) Diese Vertraulichkeitsverpflichtung bleibt auch nach der Kündigung oder Beendigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses bestehen.

(d) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, der jeweils anderen Vertragspartei von jedem Missbrauch und jeder unautorisierten Offenlegung von vertraulichen Informationen im Sinne dieser Ziffer unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen, soweit diese zu ihrer Kenntnis gelangen.

(e) Im Falle einer Beendigung des Vertragsverhältnisses oder im Falle eines schriftlichen Verlangens der jeweils anderen Vertragspartei ist jede Vertragspartei verpflichtet, die ihr überlassenen vertraulichen Informationen der anderen Vertragspartei zurückzugeben. Ist eine Rückgabe aufgrund der Beschaffenheit der Informationen nicht möglich, sind diese nach Möglichkeit zu zerstören oder von dem entsprechenden Speichermedium zu löschen.

(f) Keine der Vertragsparteien ist ohne schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei berechtigt, Details der Geschäftsbeziehung zu der anderen Vertragspartei aus dem vorliegenden Vertragsverhältnis oder Kommentare dazu Dritten, insbesondere in Veröffentlichungen oder Presseerklärungen, mitzuteilen

13. Verjährung
Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen CASH aus dem Vertragsverhältnis mit CASH verjähren innerhalb von 3 Jahren.

14. Sonstiges
(a) Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie sämtliche zwischen CASH und dem Kunden abgeschlossenen Einzelverträge unterliegen deutschem Recht. Erfüllungsort ist Hamburg. Sofern es sich bei den Kunden um Kaufleute handelt, ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den jeweiligen Einzelverträgen Hamburg.

(b) Sämtliche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses getroffenen Abreden, welche von den Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

(c) CASH erbringt ihre Leistungen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen und der jeweiligen einzelvertraglichen Bestimmungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kunden oder sonstiger Dritter finden auch dann keine Anwendung, wenn CASH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht und/oder ihre Leistungen widerspruchslos erbringt.

(d) Der Kunde ist zur Abtretung von Forderungen aus seinem Vertragsverhältnis mit CASH nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von CASH berechtigt.

(e) Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig, unwirksam oder undurchsetzbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die ungültige, unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung gilt in diesem Fall als durch diejenige wirtschaftlich beabsichtigte gültige, wirksame oder durchsetzbare Bestimmung ersetzt, die die Vertragsparteien getroffen hätten, wäre ihnen die Ungültigkeit, Unwirksamkeit oder Undurchsetzbarkeit bei Vertragsabschluss bekannt gewesen.

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