BVR moniert Vorschläge zur geplanten europäischen Einlagensicherung

Die Berichterstatterin des Europäischen Parlaments, Esther de Lange, hat Vorschläge zur geplanten Einführung einer zentralen Einlagensicherung der Europäischen Union gemacht, die bereits vorab öffentlich wurden. Auch wenn diese einen Kontrapunkt zur Haltung der Europäischen Kommission darstellen, kritisiert Gerhard Hofmann, Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), mehrere Aspekte.

Gerhard Hofmann, BVR
Gerhard Hofmann, BVR

Frau de Lange lehnt in ihrem Bericht, den sie am Donnerstag vorstellen will, die sehr weitgehenden Vorstellungen der Europäischen Kommission und damit eine unkontrollierte Transferunion unter Banken ab. Insofern stellt der Bericht einen klaren Kontrapunkt zur Kommission dar. Frau de Lange möchte die Vergemeinschaftung der Einlagensicherung innerhalb der Bankenunion an eine Reihe von risikoreduzierenden Bedingungen in den europäischen Bankensystemen knüpfen. Die Vergemeinschaftung soll später als im Kommissionsvorschlag eintreten und grundsätzlich weniger weitreichend sein.

Einstieg in die Haftung von Banken

Leider bleibt es aber beim Einstieg in die Haftung von Banken für die Risiken fremder Banken in allen Teilen der Bankenunion. Dies sogar, ohne dass die Haftenden die fremden Risiken beeinflussen können. Aus Sicht des BVR ist das nach wie vor zentraler Kritikpunkt und Ablehnungsgrund von EDIS. Haftung und Kontrolle müssen Hand in Hand gehen, zumal manche Länder sich regelmäßig stärker verschulden als es im Stabilitäts- und Wachstumspakt erlaubt ist.

Risikoreduzierende Maßnahmen fehlen

Außerdem schlägt Frau de Lange in ihrem Bericht zunächst eine Rückversicherungsphase in Form eines Liquiditätsausgleichssystems vor, für das es jedoch keine Eintrittsbedingungen gibt. Das wird der Realität nicht gerecht. Hier fehlen risikoreduzierende Maßnahmen und ein umfassendes Impact Assessment. Zwar sieht Frau de Lange in ihrem Bericht die Rückzahlung liquider Mittel vor. Allerdings bleibt dies höchst unsicher, vor allem wenn das Bankensystem eines Landes, das europäische Sicherungsmittel für die Auszahlung von Einlegern benötigt, sich in einer schweren Krise befindet. In einer solchen Situation wäre die Haftung der teilnehmenden Banken letztlich nicht begrenzt, da Überziehungen des neuen europäischen Gemeinschaftsfonds später abgetragen werden müssten.

Zudem berücksichtigt der Bericht die positive Rolle von Institutssicherungssystemen, wie das der Genossenschaftsbanken und das der Sparkassen, nicht. Das ist bedauerlich, können doch die Genossenschaftsbanken auf einen Zeitraum von über 80 Jahren verweisen, in dem ihr Institutssicherungssystem Einleger stets schützte. Auch Hilfen des Staates wurden nicht in Anspruch genommen.

Gerhard Hofmann ist Vorstandsmitglied des Bundesverbands der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken

Foto: BVR

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