Ethna ändert Fondsausrichtung

Die Ethenea Independent Investors S.A. ändert die Ausrichtung für den offensivsten Fonds ihrer Produktpalette, den Ethna-Dynamisch, und nimmt eine Mindestaktienquote von 25 Prozent in die Anlagebedingungen des Verkaufsprospektes auf.

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Ethna verändert die Mindestaktienquote bei seinem offensivsten Fonds.

Durch die Maßnahme kommen die Anleger in den Genuss der steuerlichen Teilfreistellung, die sich durch das neue Investmentsteuergesetz ergibt, ohne dass sich das Risiko-Profil des Fonds verändert. Zudem hat Ethenea entschieden, Mitte Dezember 2017 eine Zwischenausschüttung in den ausschüttenden Euro-Anteilsklassen des Ethna-Aktiv, des Ethna-Dynamisch und des Ethna-Defensiv vorzunehmen, um ein aktuell diskutiertes mögliches Risiko einer steuerlichen Benachteiligung der Anleger zu vermeiden.

Erhebliche Einschnitte durch neues Fondssteuerrecht

Das zum Jahresbeginn 2018 in Kraft tretende Investmentsteuergesetz sieht unter anderem eine Steuerfreiheit der Erträge von 15 Prozent vor, falls ein Investmentfonds mit einer fortlaufenden Kapitalbeteiligungsquote von 25 Prozent investiert ist. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist die Festlegung einer Mindestaktienquote im Verkaufsprospekt und deren fortlaufende Einhaltung. Dazu ist die Brutto-Aktienquote (ohne Derivate) für das Erlangen der Teilfreistellung ausschlaggebend.

Keine Änderung der Anlagebedingungen

Unter Berücksichtigung der jeweils bestehenden Risikoprofile und der Investitionsschwerpunkte der Fonds werden die Anlagebedingungen des Ethna-Defensiv und des Ethna-Aktiv hingegen nicht geändert. Die Einführung einer Mindestaktienquote in diesen Fonds würde zu einer systematischen Erhöhung des Risikos und zu einer tiefgreifenden Änderung der Grundwerte der defensiveren Anlagestrategien führen.

Im Fokus liegen unverändert der Kapitalerhalt bei niedriger Wertschwankung und eine stetige Wertentwicklung durch aktives Management. Bei einem Investment in den Ethna-Aktiv besteht jedoch bei Erfüllen einer durchgehenden Mindestaktienquote von 25 Prozent in einem Geschäftsjahr die Möglichkeit, anlegerindividuell über die Steuererklärung eine Teilfreistellung im Nachhinein zu erwirken. (fm)

Foto: Shutterstock

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