Banken: Keine Vergemeinschaftung der Einlagensicherung

Die Genossenschaftliche Finanzgruppe und die Sparkassen-Finanzgruppe lehnen übereinstimmend jede Form der Vergemeinschaftung der Einlagensicherung in der Eurozone ab.

Uwe Fröhlich, BVR: „Es gilt, Fehlanreize in Europa zu vermeiden.“

Das haben der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) und der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) heute in Brüssel gegenüber der EU-Politik in einer gemeinsamen Erklärung deutlich gemacht.

Warnung vor falschen Anreizen

„Es gilt, Fehlanreize in Europa zu vermeiden“, sagt BVR-Präsident Uwe Fröhlich. Gerade einmal die Hälfte aller Länder habe die EU-Einlagensicherungsrichtlinie umgesetzt, obwohl dies bis Juli 2015 erfolgen musste. „Neue Vorschläge wirken sicherlich nicht anregend auf den Aufbau eigener Systeme in jenen Ländern, die bislang noch keine haben.“ Außerdem könne eine Vergemeinschaftung der Einlagensicherung die Weiterentwicklung der Eurozone nicht ersetzen.

Kein neues Misstrauen der Sparer auslösen

„Die Sparer haben hohes Vertrauen in die Sicherheit ihrer Einlagen. Denn sie wissen, dass die angesparten Sicherungsmittel im Ernstfall für ihr Institut bereitstehen. Transfers dieser Mittel in andere Länder lehnen wir daher ab“, so Georg Fahrenschon, Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes. „Die Mehrheit der Bundesbürger fühlt sich mit der jetzigen Einlagensicherung sicherer als mit einer europäischen Lösung. Eine neue Diskussion über die Einlagensicherung würde neues Misstrauen der Sparer auslösen.“ Mögliche Krisen müssten regional begrenzt werden und dürften nicht durch Umverteilung auf andere Sicherungssysteme überspringen.

Ungesteuerte Transferunion vermeiden

In ihrer gemeinsamen Erklärung lehnen BVR und DSGV alle Formen der Vergemeinschaftung der Einlagensicherung ab. Das gilt auch für Rückversicherungen, die grenz­überschreitende Haftungsverpflichtungen ohne angemessene Möglichkeit der Risikokontrolle mit sich bringen würden. Das wäre ein weiterer unerwünschter Schritt auf dem Weg zu einer ungesteuerten Transferunion. Der EU-Gesetzgeber hat bei der Bankenunion eine Einlagensicherung integriert und schreibt harmonisierte Mindeststandards in allen EU-Ländern. Viele Länder müssen erstmalig eigene Einlagen­sicherungs­systeme installieren, die den Schutz der Einleger bis 100.000 Euro garantieren. Es liegt bisher in der Verantwortung jedes einzelnen Mitgliedsstaates, seine Sicherungssysteme auf- und auszubauen. (fm)

Foto: BVR

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