Ratingagenturen: Haftung für Ratings?

Beschrieb man in früheren Jahren den Einfluss der amerikanischen Finanzmärkte auf den Rest der Welt, bemühte man oft das Sprichwort, dass Europa eine Lungenentzündung bekommt, wenn die USA hustet. So groß war die Macht der einst größten Volkswirtschaft der Welt.

Ratingagenturen
Autor Werner Klumpe
Die Zeiten sind heute andere und doch zeigt sich in bestimmten Segmenten nach wie vor der immense Einfluss bestimmter amerikanischer Organisationen. Allen voran sind es die großen amerikanischen Ratingagenturen, die die Politiker in Europa immer wieder das Fürchten lehren.

Die EU-Kommission verlangt deshalb, Ratingverfahren qualitativ zu verbessern. Manch einer fordert gar Ratingverbote oder zumindest die Beschränkung der Machtfülle von Ratingagenturen durch den Gesetzgeber.

Ratings sollen Marktteilnehmern Entscheidungen erleichtern. Entscheidungen abnehmen können und wollen sie nicht. Wo gearbeitet wird, werden Fehler gemacht. Das gilt bei der Entwicklung von Produkten, bei deren Vermarktung und natürlich auch bei deren Bewertung.

Haftung von Ratingagenturen

Die Marktteilnehmer, die bei Ratings gut wegkommen, verweisen mit Vorliebe auf die Analyse vorgeblich „unabhängiger“ Organisationen. Andere, die weniger gut beurteilt werden, verweisen auf die Angreifbarkeit des Ratings und darauf, dass auch Ratingagenturen nicht selten Interessenkonflikten ausgesetzt sind. Ein Verbot von Ratings hilft nicht weiter.

Viel eher eine Haftung, die zum Tragen kommen sollte, wenn von Ratingagenturen etwaige Interessenkonflikte nicht offengelegt werden oder wenn sie bei der Analyse gegen allgemeine Denkgrundsätze verstoßen oder sonst schlampig und fehlerhaft vorgegangen wird.

Der BGH hat schon vor vielen Jahren entschieden, wie z.B. eine Stiftung Warentest bei Test und Bewertungen vorzugehen hat, um sich nicht dem Vorwurf der Willkür und Angreifbarkeit auszusetzen.

Jeder Marktteilnehmer gerade im Finanzdienstleistungssektor trägt eine große Verantwortung. Qualität lässt sich nicht verordnen, insbesondere auch nicht durch einen „Finanz-TÜV“, sondern sie muss immer wieder aufs Neue gelebt und unter Beweis gestellt werden.

Ratingagenturen bilden hier keine Ausnahme. Sie müssen wissen, was für Konsequenzen es hat, wenn sie mit dem Finger zu Unrecht auf jemanden zeigen. Gegen Husten hilft Abhärtung. Gegen schlechte Ratings helfen gute Qualitäten. Und über Ratings auf unzutreffender Tatsachengrundlage sollte das Damoklesschwert der Haftung schweben.

Werner Klumpe ist Rechtsanwalt in der Kanzlei Klumpe, Schroeder + Partner GbR, Köln.

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