
Wenn die Indizien gegen den Versicherten sprechen
Das Landgericht Coburg hat die Klage eines Versicherungsnehmers auf Zahlung von Leistungen aus einem Vollkaskoversicherungsvertrag abgelehnt, weil der Unfall vorsätzlich herbeigeführt wurde (Urteil vom 05.06.2018, Aktenzeichen 24 O 360/16). Das Urteil ist rechtskräftig.
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