
Pensionszusage: Kein Zufluss von Arbeitslohn bei Übernahme
Wechselt nur der Schuldner einer Pensionszusage gegen Zahlung eines Ablösungsbetrags, führt dies nach Urteil des Bundesfinanzhofs beim betroffenen Arbeitnehmer nicht zum Zufluss von Arbeitslohn.
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