
Immobilienerbe: Obacht bei der Erbschaftsteuer
Beim Erben von Wohnungseigentum entfällt die Erbschaftsteuer nur, wenn der Erbe die Wohnung selber nutzt. Anderenfalls muss die Steuer entrichtet werden – auch wenn die Immobilie unentgeltlich engen Familienmitgliedern überlassen wird.
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