
Auf Radweg geparkte Fahrzeuge dürfen abgeschleppt werden
Fahrzeughalterinnen und -halter, die verbotswidrig parken und damit andere im Verkehr behindern, müssen damit rechnen, dass ihre Fahrzeuge abgeschleppt werden. Das gilt auch beim Parken auf einem Radweg. Die Württembergische Versicherung AG weist auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig (1 …
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