
Keine Eigenbedarfskündigung wegen Trennung des Vermieters
Eine Eigenbedarfskündigung muss der Vermieter korrekt begründen. Dazu gehört die Erklärung, welche Person die Wohnung künftig nutzen soll und warum. Nicht ausreichend ist es, lediglich auf die Trennung des Vermieter-Ehepaares hinzuweisen. Dies hat laut Michaela Rassat, Juristin der Ergo …
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