„Identitätsmissbrauch“: BaFin warnt vor weiterer Website

Foto: Shutterstock

Fast täglich warnt die Finanzaufsicht BaFin mittlerweile vor dubiosen oder kriminellen Websites und Online-Handelsplattformen. Doch dieser Fall ist besonders dreist.

Die BaFin stellt gemäß Paragraf 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Betreiber der Internetseite zinsfuchs.eu, angeblicher Sitz im Sunderweg 3, 44147 Dortmund, und in der Waltherstraße 21, 80337 München, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzen. Das teilt die Behörde unter der Überschrift „zinsfuchs.eu: Identitätsmissbrauch“ mit. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt, so die Klarstellung.

Zinsfuchs nehme unaufgefordert telefonischen Kontakt zu Verbraucherinnen und Verbrauchern auf, um ihnen angebliche Festgeldanlagen bei ausländischen Instituten anzubieten. Die BaFin weist darauf hin, dass diese Angebote nicht dem von ihr beaufsichtigten Wertpapierinstitut Breiling, Spohn und Kollegen Vermögensverwaltung GmbH zuzurechnen seien. „Es handelt sich hierbei um einen Identitätsmissbrauch durch unbekannte Täter“, so die Behörde.

Angeblich „eingetragenes Warenzeichen“

In der Tat findet sich der Name des Instituts im Impressum der beanstandeten Website. Zinsfuchs sei „ein eingetragenes Warenzeichen von Breiling, Spohn und Kollegen Vermögensverwaltung GmbH“, heißt es dort. Zwar ist es nicht selten, dass sich dubiose oder kriminelle Anbieter mit fremden Federn schmücken. Aber dieser Fall ist besonders dreist, zumal dort neben den beiden von der BaFin genannten angeblichen Anschriften der Betreiber auch die tatsächliche Adresse von Breiling, Spohn und Kollegen in Trier aufgeführt ist.

Der Internetauftritt zinsfuchs.eu weist der BaFin zufolge zudem Ähnlichkeit mit der Website zinsexperte.de auf, vor dessen Betreiber sie bereits im Januar 2022 gewarnt hatte. Es handelt sich also womöglich um Wiederholungstäter.

BaFin-Ratschlag hilft wenig weiter

Die BaFin erklärt in ihrer Mitteilung – wie häufig in solchen Fällen – erneut: „Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.“

In diesem Fall allerdings hilft der Ratschlag wenig weiter. Schließlich ist das im Impressum von zinsfuchs.eu angegebene Unternehmen tatsächlich von der Behörde zugelassen und findet sich demzufolge auch in der BaFin-Unternehmensdatenbank. Auf diese Weise haben Verbraucher also kaum eine Chance, den Schwindel zu erkennen, zumal die Zinsfuchs-Website auf den ersten Blick einen durchaus professionellen Eindruck macht.

Daneben weist die Behörde darauf hin: „Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.“ Auch das ist in einem solchen Fall indes nicht eben einfach – außer grundsätzlich die Finger von Online-Geldgeschäften mit unbekannten Unternemen zu lassen.

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments