PRIIPs: Risikoklasse sechs – oder doch sieben?

Deshalb gleich den persönlichen Ruin des Anlegers an die Wand zu malen, ist sicherlich übertrieben. Empfindlich können solche Steuerzahlungen aber vor allem dann sein, wenn das Finanzamt nachträglich Korrekturen vornimmt und entsprechende Nachzahlungen mit Verzugszinsen verlangt.

Trotzdem führt die steuerliche Transparenz nicht automatisch zu der Einstufung in Risikoklasse sieben, sagte Ulrike Busse auf einer anderen Veranstaltung vor einigen Wochen. Die steuerlichen Folgen fielen in die persönliche Sphäre des Anlegers und seien kein Risiko des AIF selbst.

Das lässt sich wohl so argumentieren. Ein Selbstgänger jedoch ist das sicherlich nicht. Denn welcher Vertrieb soll einen AIF nur in die zweithöchste Risikoklasse – oder gar niedriger – einstufen, wenn der Prospekt auch wegen der steuerlichen Transparenz von der Privatinsolvenz des Anlegers als maximales Risiko der Beteiligung schwafelt?

Risikominimierung der Anwälte

Bislang fallen diese Hinweise eher in die Abteilung „Juristen-Blüten“, die ohnehin niemand wirklich ernst nimmt. Künftig jedoch können sie unerwünschte Nebenwirkungen haben. Spätestens bei Fonds, die möglicherweise über das Jahresende 2017 hinaus in der Platzierung sein werden, müssen die KVGen die absurden Hinweise auf die drohende Privatinsolvenz unbedingt aus den Prospekten entfernen – selbst dann, wenn sie ihnen von einem übervorsichtigen Anwalt in die Feder diktiert wurden.

Die Juristen empfehlen nicht selten zunächst die maximal mögliche Vorsicht – zumal wenn sie derlei vielleicht schon in einem anderen Prospekt gelesen haben (weshalb so viel abgeschrieben wird). Das Risiko für die Anwälte selbst ist dann am geringsten. Erst auf Nachfrage rücken sie unter Umständen davon ab.

Juristische Beratung ist unerlässlich, keine Frage. Auch sollte niemand gegen den ausdrücklichen Rat seines Anwalts handeln. Doch wer widerspruchslos und ohne nach Alternativen zu fragen jeden Unsinn akzeptiert, den die Rechtsberater vorschlagen, kann sein Geschäft auch gleich einstellen. Das allerdings gilt nicht nur in Bezug auf die künftige Risikoeinstufung.

Stefan Löwer ist Chefanalyst von G.U.B. Analyse und betreut das Cash.-Ressort Sachwertanlagen. Er beobachtet den Markt der Sachwert-Emissionen als Cash.-Redakteur und G.U.B.-Analyst insgesamt schon seit 25 Jahren. G.U.B. Analyse gehört wie Cash. zu der Cash.Medien AG.

Foto: Florian Sonntag

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