
Reiserücktrittskostenversicherung: Gericht kassiert Klausel
Eine Klausel in den Allgemeinen Reisebedingungen, wonach die Leistungspflicht des Versicherers entfällt, wenn bei Reisebuchung bereits Krankheiten vorlagen, benachteiligt den Versicherten unangemessen und ist unwirksam. Dies entschied das Amtsgericht München.
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