Ideal erweitert Leistungskatalog

Die Ideal Lebensversicherung a.G., Berlin, hat ihre PflegeRente überarbeit und bietet ab Anfang Januar 2007 eine erweiterte Leistungsprüfung an. Zukünftig können Kunden die Einstufung der Pflegebedürftigkeit nach der gesetzlichen Definition und nach einem Punktesystem prüfen lassen, teilte der Seniorenversicherer mit. Dabei würden die gesetzlich vorgeschriebenen beiden Leistungsprüfungen berücksichtigen und außerdem auch noch Demenzerkrankungen mit einbezogen.

Für den Vermittler bring die Änderung mehr Haftungssicherheit. Künftig braucht der Vertrieb sich bei der Empfehlung einer Pflegeversicherung nicht mehr entscheiden, ob diese nach der gesetzlichen Regelung oder einem Punktesystem geprüft werde.

Bei der Definition von Pflegebedürftigkeit richtet sich die Gesellschaft exakt nach den Regelungen des Sozialgesetzbuches (SGB). Bei der Einstufung in die jeweilige Pflegestufe wird dem Gutachten des Medizinischen Dienstes der gesetzlichen Krankenkassen beziehungsweise der Medic Proof GmbH bei den privaten Krankenversicherern gefolgt.

Für Kunden, die eine Einstufung nach einem Punktesystem wünschen, weil ihre Ansprüche im medizinischen Gutachten abgelehnt wurden, bietet der Versicherer eine zusätzliche Leistungsprüfung. Diese orientiert sich an den typischen Aktivitäten des täglichen Lebens, den so genannten Activities of daily living (ADL). Dazu zählen etwa das Waschen, Kämmen sowie das An- und Auskleiden.

Künftig wird auch auch bei Demenzerkrankungen, die auf mittelschweren kognitiven Störungen beruhen, geleistet. Die erweiterte Leistungsprüfung gilt nicht nur für Neuverträge ab dem 1. Januar 2007, sondern auch für den Bestand.

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