Aktienteilbewertung: IASB kommt Assekuranz entgegen

Der internationale Ausschuss für Bilanzierungsstandards (IASB), London, will den Versicherungsgesellschaften Medienberichten zufolge weiter eine Teilbewertung ihrer Aktienbestände erlauben.

Wie die „Financial Times Deutschland“ (FTD) berichtet, wäre es für die Assekuranz demnach möglich, Teile von Aktienbeständen aus der Ergebnisrechnung auszulagern.

Im Juli gab es bereits eine Auseinandersetzung um das Thema der bilanziellen Bewertung von Aktien und elementaren Darlehensmerkmalen, wie beispielsweise Zins und Tilgung (cash-online berichtete hier). Von den beschlossenen Reformvorschlägen erwarte man eine Verringerung der Komplexität, ließ der IASB-Vorsitzende David Tweedie damals verlauten.

Durch die Teilauslagerung von Aktienpositionen könnten die Versicherer ihre Aktienquote erhöhen, die im Branchenschnitt derzeit deutlich unter zehn Prozent liegt. Das würde es einerseits – besonders im Falle einer möglicherweise langfristigen Niedrigzinsphase – erleichtern, die Mindestverzinsung für die Kunden einzufahren. Andererseits steigt mit zunehmendem Engagement an den Aktienmärkten auch das Risiko, Kursverluste hinnehmen zu müssen.

Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sah sich infolge des FTD-Berichts veranlasst, zu betonen, dass die IASB-Entscheidung der Branche nicht ermögliche, Aktien-Risiken zu verschleiern und keineswegs zu Lasten der Transparenz gehe.

„Kurzfristige Wertschwankungen aus Aktien wirken sich im Eigenkapital der Unternehmen aus und sind in den Anhangangaben detailliert zu erläutern“, erklärt GDV-Vorsitzender Jörg von Fürstenwerth in einer aktuellen Mitteilung des Lobby-Verbands.

Zumal die bilanziellen Regelungen des Handelgesetzbuchs (HGB) für deutsche Versicherer unverändert die Grundlage für den zu veröffentlichenden Einzelabschluss und die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Kapitalanlage seien. Die Regelung IAS 39 gelte nur für börsennotierte Gesellschaften, so von Fürstenwerth weiter.

Keineswegs hätten Versicherungsunternehmen die Möglichkeit, Aktienrisiken im Wege der ergebnis-neutralen Bilanzierung zu verstecken. Dennoch zeigt die aktuelle Diskussion nach Einschätzung des GDV, wie dringend der Bilanzierungsstandard für Versicherungen benötigt wird. (hb/ks)

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