Strafrechtsschutz für Unternehmer: „Die Nachfrage ist hoch“

Razzien bei Unternehmen und daraus folgende Strafverfahren können Finanzen und Ruf eines Firmenbesitzers ruinieren. Eine Strafrechtsschutzversicherung kann zu einer Schadensbegrenzung beitragen, sagt Severin Moser, Vorstand Allianz Deutschland AG, im Interview mit Cash.

Severin Moser, Vorstand Allianz Deutschland AG

Cash.: Laut BKA-Statistik ist die Wirtschaftskriminalität in 2011 auf den niedrigsten Stand der letzten fünf Jahre gefallen. Demnach lag die Fallzahl in 2011 bei 79.515, ein Jahr zuvor waren es noch 102.813. Was entgegnen Sie einem Unternehmer, der angesichts dieser Entwicklung, eine Strafrechtsschutzversicherung für verzichtbar hält?

Moser: Die Zahl der Verfahren alleine sagt wenig über die Notwendigkeit einer Versicherung aus. Zum einen werden Strafsachen immer komplexer, dauern länger und kosten deutlich mehr. Daher ist es wichtiger denn je, im Falle einer Ermittlung über geeigneten Versicherungsschutz zu verfügen. Zum anderen beschränken sich gerichtliche Auseinandersetzungen längst nicht auf Wirtschaftskriminalität.

Welche Bereiche sind das?

Gerade Umweltstrafverfahren, betriebsunfallbedingte Verfahren oder juristische Konsequenzen aus unwissentlichen Verstößen gegen Compliance-Richtlinien stellen häufig eine existenzielle Bedrohung dar – und auch in solchen Fällen greift eine Straf-Rechtsschutzpolice. Häufig entpuppen sich etwa Anschuldigungen ehemaliger Mitarbeiter als unbegründet – dennoch wird bei einer Strafanzeige ein Prozess in Gang gesetzt, der ohne Absicherung schwerwiegende Folgen mit sich bringen kann.

Welche Erfahrungen haben Sie bislang mit Ihrem Strafrechtsschutz-Produkt gemacht? Wurden Ihre Erwartungen erfüllt?

Die Nachfrage ist hoch – das hatten wir aber auch erwartet. Es zeigt, dass wir mit der garantierten Übernahme der häufig immensen Kosten im Falle eines Strafverfahrens den Bedürfnissen von Unternehmen und Führungskräften gerecht werden. Kunden, die diese Versicherung abschließen, fragen nach zuverlässigem Schutz mit individueller Betreuung in besonders sensiblen Fällen.

Ist das Absatzpotenzial in dieser Marktnische bereits ausgeschöpft?

Nein, ganz im Gegenteil. Wir sehen hier einen Wachstumsmarkt, denn das Bewusstsein für die Bedeutung umfassender strafrechtlicher Absicherung steigt. Daher erwarten wir eine anhaltend hohe Nachfrage.

Eine Strafrechtsschutzversicherung soll vor dem Kostenrisiko eines Verfahrens schützen. Für den oftmals schwerer wiegenden Reputationsverlust infolge strafrechtlicher Ermittlungen gibt es aber keine Versicherung. Wie unterstützen Sie Ihre Kunden bei diesem sensiblen Thema?

Wir übernehmen die Kosten für die Wiederherstellung des guten Rufs. So leisten wir etwa für die Einschaltung eines Kommunikationsspezialisten – und zwar im Rahmen der vollen Deckungssumme ohne Selbstbeteiligung.

Unter anderem bietet die Allianz ihren Strafrechtsschutz-Kunden einen „Strafverteidiger-Notruf“ an. Was verbirgt sich dahinter?

Der Strafverteidiger-Notruf hilft dem Versicherten 24 Stunden am Tag bei akuten Problemen. Wenn sich ein Unternehmer etwa plötzlich einer Hausdurchsuchung gegenübersieht, hilft allein schon die Beratung durch einen erfahrenen Anwalt viel. Da juristische Probleme nicht an Landesgrenzen anhalten, bieten wir im Rahmen unseres internationalen Strafverteidiger-Netzwerkes außerdem weltweit Hilfe an. Wer sich im Ausland aufhält, kann bei Bedarf unter einer rund um den Globus erreichbaren Telefonnummer schnelle Unterstützung durch einen versierten Strafverteidiger vor Ort erhalten. Dieses Angebot stellt unseres Wissens ein Alleinstellungsmerkmal im Markt dar.

Wie minimiert die Allianz das Risiko, dass sich „schwarze Schafe“, die durch ihr unternehmerisches Handeln ein erhöhtes Risiko für Rechtsstreitigkeiten aufweisen, gezielt um einen Versicherungsschutz bemühen?

Wir verlangen verbindliche Informationen zu erhöhten individuellen Risiken, die ein Verfahren und damit einen Versicherungsfall zur Folge haben können. Das hat auf Interessenten eine abschreckende Wirkung. Sollte es dennoch zu einem sogenannten Zweckabschluss mit anschließendem Schadenfall kommen, haben wir eine bessere Handhabe, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Was geschieht, wenn dem Versicherten eine Rechtsverletzung nachgewiesen wird?

Grundsätzlich hat der Versicherte unabhängig vom Verfahrensausgang umfassenden Versicherungsschutz. Nur bei rechtskräftig festgestellten Vorsatzvergehen entfällt die Deckung rückwirkend: Wir verlangen in solch einem Fall vom Versicherten die verauslagten Kosten zurück. In einem Verfahren geringeren Ausmaßes, das mit einem Strafbefehl endet, verzichten wir auf einen Regress.

Interview: Lorenz Klein

Foto: Allianz

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments