Ausbildung, Studium, Arbeitslosigkeit: Wie Schulabgänger versichert werden

Haftpflicht- und Hausratversicherung: Es gelten bei Studenten die gleichen Regeln wie bei Auszubildenden. Auch Studenten sind über die Hausrat-Police ihrer Eltern noch geschützt, solange sie in der Ausbildung sind und kein eigener Hausstand begründet wurde. Darunter verstehen die Versicherer eine vorübergehende Bleibe, wozu ein WG-Zimmer gerechnet werden kann. In Zweifelsfällen sollte der Versicherer gefragt werden.

Eine günstige Berufsunfähigkeitsversicherung ist auch für Studenten möglich. Die meisten Versicherer bieten Starter-Optionen an, bei denen am Anfang weniger gezahlt wird und später der Vertrag zu Berufsbeginn ansteigt. Nachversicherungsrechte gewährleisten, dass später die Berufsunfähigkeitsrente mit dem Einkommen mitwachsen kann.

Auf der Suche

Lebt das Kind noch bei seinen Eltern, besteht in der Regel mangels Bedürftigkeit der „Bedarfsgemeinschaft“ kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Eine schnelle Meldung bei der Arbeitsagentur ist gleichwohl anzuraten, denn Jugendliche unter 25, die erwerbsfähig sind, werden bevorzugt in eine Arbeit, eine Ausbildung oder eine Arbeitsgelegenheit vermittelt. (dr)

 

Foto: Shutterstock

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