Fahren ohne gültiges Kennzeichen: Für Rollerfahrer wird’s teuer

Um 10 Tage verschätzte sich ein Rollerfahrer bei einer Polizeikontrolle in Lirich. Die Kontrolle seines Gefährts durch die Polizei endete für den Schüler mit einer unangenehmen Erfahrung: Einem Bußgeld wegen abgelaufener Kennzeichen. Doch ist die zu erwartende Strafe wirklich die einzige Konsequenz, die zu erwarten ist?

Was dem jungen Rollerfahrer in Nordrhein-Westfalen passiert ist, das ereilt alle Langschläfer in Versicherungsfragen: Am 01. März eines jeden Jahres muss das Versicherungskennzeichen des Rollers erneuert werden. Was nach einer Pflichtübung klingt, wird im Einzelfall teuer. Beträgt die Strafe für eine Person ohne gültiges Kennzeichen lediglich 10 Euro, so ergeben sich aus dem geschlossenen Versicherungsvertrag weitere Pflichten.

Fahren ohne Versicherungsschutz ist kein Kavaliersdelikt

Wer ohne gültiges Kennzeichen erwischt wird, der muss nicht nur mit einem Bußgeld von 10 Euro für das jeweilige Delikt rechnen. Ergänzend dazu besagt Paragraph 6 des Pflichtversicherungsgesetzes, dass das Führen eines Fahrzeugs ohne entsprechenden Versicherungsschutz eine Straftat darstellt. Wer erwischt wird, muss mit einer hohen Geldstrafe oder einem Gefängnisaufenthalt von bis zu einem Jahr Dauer rechnen.

Wer dabei zudem noch fahrlässig handelt, der muss davon ausgehen, dass die Geldbuße bis zu 180 Tagessätzen oder ersatzweise Freiheitsentzug als Strafe ausgesprochen werden kann. Fahrlässig handelt in diesem Zusammenhang wohl jeder, der ohne gültigen Versicherungsschutz am Straßenverkehr teilnimmt. Insbesondere die Gefährdung Dritter bildet hier für den Gesetzgeber die Handlungspflicht.

Besteht dann noch der Verdacht auf Vorsatz, ergibt sich für die Polizei die Pflicht, das kontrollierte Fahrzeug sicherzustellen. Inwiefern dies bei einem abgelaufenen Versicherungskennzeichen der Fall ist, bleibt den Gerichten als Einzelfallentscheidung zu bewerten. In einschlägigen Foren berichten Nutzer anonym davon, dass sie ohne Strafe davon kamen. Gleichzeitig widersprechen andere Nutzer und weisen darauf hin, dass sie Strafen von teils bis zu mehreren hundert Euro für einen einmaligen Verstoß in Kauf nehmen mussten.

Neben Punkten in Flensburg drohen auch Folgen für das tägliche Leben

Doch damit noch nicht genug an Konsequenzen, die bei Fahrten mit abgelaufenem Kennzeichen drohen: Auch in Flensburg freut man sich über diese Tatbestände. Bis zu sechs Punkten drohen Personen, die sich ohne versichertes Fahrzeug im öffentlichen Raum bewegen. Teil des öffentlichen Raumes sind übrigens auch Feldwege und andere öffentlich zugängliche Orte wie Parkplätze oder Tankstellen.

Gerade für junge Fahranfänger kann sich hier eine Konsequenz mit weitläufigen Folgen ergeben: Wer viele Punkte hat, der muss nicht nur mit einem Fahrverbot rechnen, sondern auch erstmal Abstand vom Führerschein   für andere Fahrklassen nehmen. Wer eine Straftat begeht, der muss damit rechnen, dass er keine Zulassung zur Führerscheinprüfung erhält.

Insbesondere der Eintrag der Straftat ins Führungszeugnis kann für Einige zum Hindernis werden, wenn dieses beispielsweise für das Ergreifen eines Berufs eingereicht werden muss. So steht es dem Arbeitgeber zu, die Einstellung unter Hinweis auf dieses Delikt zu verweigern. Für Personen des öffentlichen Dienstes zieht ein solches Handeln sogar disziplinarische Konsequenzen nach sich. (fm)

Foto: Unsplash

 

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