Leinen los: Die richtigen Versicherungsverträge für Skipper

Ob Boot, Segelboot oder Yacht: wer diese Wasserfahrzeuge nutzt, sollte darauf achten, die richtigen und wichtigen Versicherungsverträge abgeschlossen zu haben. Der Bund der Versicherten e.V. (BdV) weist darauf hin, dass für Bootseigentümer neben einer Privathaftpflichtversicherung, eine Bootshaftpflichtversicherung unverzichtbar und eine Kaskoversicherung sinnvoll sind.

In Häfen wie hier auf Norderney geht es eng zu. Rempler sind somit nicht ausgeschlossen. Insofern sind eine Privat- und eine Bootshaftpflicht absolute Pflicht für Skipper.

„Beschädigt man das eigene Boot oder fügt anderen einen Schaden zu, kann das nämlich sehr teuer werden“, warnt BdV-Pressesprecherin Bianca Boss.

Eine Bootshaftpflichtversicherung reguliert Schäden, die man mit Booten bei Dritten verursacht. „Sie wird zumindest für Boote und Yachten benötigt, die mit einem Segel oder Motor betrieben werden“, erläutert Versicherungsexpertin Boss. Es sollte eine ausreichende Deckungssumme von mindestens fünf Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden vereinbart werden.

„Schäden, die mit einem Paddel-, Ruder- oder Tretboot verursacht werden, sind von der Privathaftpflichtversicherung gedeckt, über die ohnehin alle abgesichert sein sollten“, so Boss. Einige leistungsstarke Privathaftpflichttarife versichern auch größere Boote bis zu einer bestimmten Segelfläche oder Motorstärke mit – daher lohnt es sich, beim Versicherer nachzufragen. Wer mit einer gemieteten oder gecharterten Yacht unterwegs ist, kann eine Skipperhaftpflichtversicherung abschließen.

Schäden am eigenen Boot werden durch die Kaskoversicherung reguliert. Hier sollte eine Allgefahrendeckung vereinbart werden, die alle Schäden versichert, die nicht ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgenommen sind.

„Besonders wichtig ist es, eine Versicherungssumme zu wählen, die dem Wert des Bootes oder der Yacht entspricht“, empfiehlt die Verbraucherschützerin. Der Wert sollte regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

Bei einigen Gesellschaften kann das Boot sogar dauerhaft zum Neuwert versichert werden. „Außerdem sollte darauf geachtet werden, dass die Versicherung auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls verzichtet. Nur dann sind auch Schäden sicher voll gedeckt, die grob fahrlässig verursacht wurden“, rät Boss.

Auch Kosten, die durch Bergung und Beseitigung des Wracks entstehen, sollten versichert sein. (dr)

Foto: dr

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments