Unachtsamkeit und Alkoholeinfluss für Unfälle mit E-Scootern verantwortlich

Seit rund drei Monaten fahren elektrisch betriebene Roller durch die Straßen der Großstädte. Das Unfallgeschehen zeigt: Viele Fahrer unterschätzen die Geräte oder gehen fahrlässig mit ihnen um. Über Ursachen und Folgen.

So bitte nicht! Seit Einführung der E-Scooter kommt es häufig zu Unfällen durch Fahrlässigkeit. Zu zweit auf einem E-Scooter zu fahren, ist nicht erlaubt. Ablenkung durch Handy oder Kopfhörer erhöht die Unfallgefahr. Die gesetzliche Unfallversicherung rät dazu, einen Helm zu nutzen.
(Bild: DGUV)

„Stürze mit dem E-Scooter ereignen sich häufig bei Fahrten unter Alkoholeinfluss, durch Unachtsamkeit im Straßenverkehr oder weil die Fahrerinnen und Fahrer die Geschwindigkeit und die Handhabung unterschätzen“, sagt Anika Wichmann, Unfallchirurgin am Unfallkrankenhaus Berlin.

„Kopfverletzungen sind am häufigsten“

Diese Hauptunfallursachen bestätigte auch die Berliner Polizei als sie kürzlich eine Statistik zum Unfallgeschehen veröffentlichte: Innerhalb der ersten drei Monate wurden in Berlin 74 Verkehrsunfälle unter der Beteiligung von E-Scootern polizeilich registriert. In 65 Fällen hatten die Fahrenden die Unfälle selbst verschuldet.

Die Bandbreite der durch Unfälle mit E-Scootern hervorgerufenen Verletzungen ist nach Aussage von Wichmann groß. Sie reicht von leichteren Verletzungen wie Prellungen und Schürfwunden bis hin zu Schädel-Hirn-Traumata und Frakturen im Bereich der Wirbelsäule und vor allem der Beine und Füße.

Wichmann: „Kopfverletzungen sind nach unserer Erfahrung am häufigsten, außerdem kommt es relativ häufig zu Frakturen. Diese waren vor allem kombiniert mit Weichteildefekten, die schwersten Verletzungen, die wir bislang gesehen haben.“

Was Nutzer beachten sollten

Damit es nicht zu solch schweren Verletzungen kommt, sollten die Nutzerinnen und Nutzer von E-Scootern einige Regeln beachten:

– Helme sind zwar keine Pflicht, zur eigenen Sicherheit sollte jedoch immer einer getragen werden. Reflektierende Kleidung verringert das Risiko, übersehen zu werden.
– E-Scooter gehören auf Radwege. Wenn diese fehlen, muss die Fahrbahn genutzt werden. Gehwege und Fußgängerzonen sind tabu.
– Fahrbahnwechsel und Richtungsänderungen müssen angekündigt werden.
– E-Scooter sind nur für eine Person zugelassen. Personentransport oder Anhänger sind nicht gestattet.
– Vorsicht bei Alkohol am Lenker: Es gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie beim Autofahren
– Nicht ablenken lassen: Während der Fahrt nicht aufs Handy blicken oder mit Kopfhörern Musik hören.

„Schooter bräuchten dringend Blinker“

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) geht noch einen Schritt weiter: „Scooter bräuchten zum Beispiel dringend einen Blinker. Denn im Gegensatz zum Fahrradfahren sollten beim E-Scooterfahren die Hände unbedingt am Lenker bleiben, um die Stabilität des Fahrzeugs nicht zu gefährden. Solange Scooter solch grundlegende Sicherheitsstandards nicht erfüllen, raten wir, sie stehen zu lassen und lieber das Rad zu nutzen“, sagt Gregor Doepke, Pressesprecher der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Selbst wenn die Scooter abgestellt sind, können sie noch eine Gefahrenquelle sein: Viele Nutzer ‚parken‘ die Tretroller fahrlässig mitten auf dem Gehweg. Dort werden sie zu Stolperfallen für andere, insbesondere für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen oder Sehbehinderung.

Beschäftigte m+ssen unterwiesen werden

Passieren Unfälle mit dem E-Scooter auf dem Weg zur oder von der Arbeit nach Hause, springen die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen ein. Doepke: „Unternehmen, die Scooter für Fahrwege im Betrieb anschaffen, müssen die Beschäftigten entsprechend unterweisen. Wir empfehlen aber, Verkehrssicherheit auf allen Wegen zum Thema zu machen. Ist ein E-Scooter zum aktuellen Zeitpunkt das richtige Verkehrsmittel auf dem Weg zur Arbeit oder zum Termin? Solche Diskussionen gehören zu einer guten Kultur der Prävention. Dafür werben Berufsgenossenschaften und Unfallkassen in ihrer Präventionskampagne kommmitmensch.“

 

Foto: „obs/Präventionskampagne kommmitmensch/tomas rodriguez“

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