Private Pflegeversicherung muss Treppenlift nicht bezahlen

Eine private Pflegeversicherung muss unter Umständen für Umbauten im Haus bezahlen. Das gilt aber nur, wenn Pflegebedürftige sich damit die Möglichkeit zu einem eigenständigen Leben erhalten oder die Pflege zumindest deutlich leichter wird. Hilft ein Umbau nur bei der Linderung von Beschwerden, kann die Versicherung die Zahlung verweigern. Das geht aus einem Urteil des Sozialgerichts Osnabrück hervor (Aktenzeichen: S 14 P 9/17), auf das der Deutsche Anwaltverein (DAV) hinweist.

In dem Fall ging es um eine Frau, die in ihrer Bewegungsfreiheit stark eingeschränkt ist. Sie ließ in ihrem Haus einen Treppenlift einbauen, um eigenständig in den Keller zu kommen und dort einen Massagesessel und eine Hängeschaukel nutzen zu können. Das lindere ihre Behinderung, argumentierte sie, und verlangte einen Zuschuss für den 5.500 Euro teuren Einbau.

Sozialgericht: Keine Pflegemaßnahme, keine Kostenerstattung

Die Versicherung lehnte das ab, die Frau klagte – und verlor. Auch wenn Schaukel und Sessel subjektiv zur Linderung beitragen, seien sie noch keine Pflegemaßname, so das Gericht. Dafür fehle es an therapeutischem Mehrwert. In dem speziellen Fall sei zudem nicht nachvollziehbar, warum der Massagesessel nicht auch im Wohnzimmer im Erdgeschoss stehen kann. (dpa-AFX)

Foto: Shutterstock

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