BaFin verstärkt den Verbraucherschutz

Foto: Picture Alliance

Der Verbraucherschutz bekommt bei der BaFin mehr Biss. Die Bundesfinanzaufsicht baut in dem Zuge ihre Abteilung um. Insgesamt besteht die Abteilung Verbraucherschutz nun aus zehn Referaten.

Um den Verbraucherschutz noch effizienter und vorausschauender wahrzunehmen, hat die BaFin die Abteilung Verbraucherschutz zum 1. Oktober 2021 in zwei Gruppen aufgeteilt und um drei Referate erweitert. Die Abteilung besteht jetzt aus insgesamt zehn Referaten.

Die Gruppe VBS 1 befasst sich künftig mit Grundsatzfragen, Verbraucheraufklärung und Verbraucherkontakten. Auch das neue Referat für aktives Marktmonitoring und Mystery Shopping ist dort angesiedelt. In der Gruppe VBS 2 wird die operative verbraucherschützende Aufsicht gebündelt. Sie überwacht die Einhaltung der Pflichten rund um Wertpapierdienstleistungen sowie Bank- und Versicherungsprodukte. In dieser Gruppe liegt zudem die Zuständigkeit für die Produktintervention, die als ultima ratio zum Einsatz kommen kann.

Die neue Organisationsstruktur der Abteilung VBS biete eine solide Basis für den weiteren Ausbau der operativen Verhaltensaufsicht und die Nutzung der neuen aufsichtlichen Instrumente in allen Aufsichtsbereichen, betont die BaFin. Die Details der neuen Struktur sowie die Referatsbezeichnungen finden sich im aktuellen Organigramm.

Beauftragter der BaFin für den Anleger- und Verbraucherschutz ist seit Juli 2021 Christian Bock. Er ist zudem Leiter der Abteilung Verbraucherschutz. Der Beauftragte berät unter anderem das Direktorium in Fragen des Anleger- und Verbraucherschutzes. Dazu nimmt er an Sitzungen des Direktoriums teil, soweit diese Themen berührt sind, und kann vorschlagen, dass sich das Direktoriums mit Fragen des Anleger- und Verbraucherschutzes befasst.

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