bAV: Was Deutschland von anderen Ländern lernen kann

Foto: Shutterstock

Die Unternehmensberatung Aon hat die betrieblichen Altersversorgung (bAV) in Deutschland mit denen Systemen anderer Länder verglichen. Fazit: Bei Zukunftsorientierung, Flexibiliät, Effizenz und Schlankheit der Strukturen der bAV gibt es hierzulande im internationalen Vergleich noch deutlich Luft nach oben.

Bei der Zukunftsorientierung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) ist in Deutschland im Vergleich zu Ländern wie Belgien, Frankreich, Niederlande, Großbritannien oder Österreich noch Luft nach oben. Das macht eine Studie des Beratungsunternehmens Aon deutlich. Die international tätigen Experten haben in acht mit Deutschland vergleichbaren Ländern bAV-Modelle untersucht, die flexibel, effizient und mit schlanken Strukturen fit genug für die moderne Arbeitswelt seien, teilte Aon mit.

91 Prozent bAV-Beteiligung in Großbritannien

So gelingt in Großbritannien beispielsweise durch ein Opt-out-System eine hohe Beteiligung von Arbeitnehmern (91 Prozent) an der betrieblichen Altersversorgung. Unkomplizierte Teilnahmeoptionen und einfache Standardlösungen machen es möglich.

Lebensnah und zugänglich zugleich zeigen sich Angebote, betriebliche Rentenansprüche von einem Arbeitgeber zum nächsten „mitzunehmen“ (Portabilität). Hier sind die Schweiz, die Niederlande und die USA weitaus fortschrittlicher aufgestellt als Deutschland.

USA und Schweiz sind fortschrittlicher

Auf Niedrigzinsphasen und demographische Entwicklungen hätten andere Länder schneller reagiert, etwa mit dem Wegfall von Zinsgarantien. Im Gegenzug werden zum Beispiel in Großbritannien, Frankreich und den USA Arbeitnehmern vielfältige Wahlmöglichkeiten der Geldanlage geboten, die dem jeweiligen Sicherheitsbedürfnis respektive dem Wunsch nach höheren Renditen Rechnung tragen. Mehr Flexibilität erweist sich generell als teilnahmefördernd, sowohl bei den Auszahlungsformen als auch bei Beitragshöhen, die individuellen Lebensphasen angepasst werden können.

Rendite und Sicherheiten ohne Zinsgarantien

Umfassende Besitzstandsregelungen wie in Deutschland findet man woanders selten. So sind in den Niederlanden für künftige Dienstzeiten ab 2026 nur noch Pensionspläne zulässig, bei denen der Arbeitgeber die Beiträge und nicht mehr die Leistungen garantiert. In Deutschland können hingegen einmal getroffene Regelungen auch für künftige Dienstzeiten kaum noch geändert werden.

Deutschland führt bei Besitzstandsregelungen

„Bei der Betrachtung der Länder haben wir nicht die eine Blaupause für Deutschland gefunden, die einfach kopiert werden könnte. Jedes Land braucht seine eigenen Lösungen“, kommentiert Carsten Hölscher, Partner bei Aon.

„Uns kommt es darauf an, gangbare Wege aus dem bAV-Dschungel zu zeigen, die sich in vergleichbaren Ländern bereits bewährt haben. Wir brauchen dringend einen arbeitsrechtlichen Rahmen, der die Anpassung unserer bAV-Modelle an aktuelle Entwicklungen wie Niedrigzins und Demographie zulässt. Darüber hinaus muss auf vielen Ebenen Komplexität abgebaut werden, um bAV für alle zugänglicher zu machen. Unsere Studie zeigt, dass zum Beispiel der Wegfall von Garantien in vielen Fällen Vorteile für die Arbeitnehmer bringt. Wir hoffen, dass die nächste Bundesregierung den politischen Mut aufbringen wird, auch Veränderungen auf den Weg zu bringen, die auf den ersten Blick unpopulär erscheinen.“

Untersucht hatte Aon die bAV-Systeme in Belgien, Frankreich, Großbritannien, Italien, den Niederlanden, Österreich, der Schweiz und den USA. Sie wurden nach vier Aspekten bewertet, bei denen nach übereinstimmender Meinung der Experten der größte Handlungsbedarf besteht: Zukunftsorientierung, Flexibilität, Schlankheit der Strukturen und Effizienz.

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments