Die Europa-Rente („PEPP“) kommt

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Das 1963 bis 1967 erbaute Berlaymont-Gebäude in Brüssel ist der Sitz der Europäischen Kommission.

Die EU-Kommission hat die rechtliche Grundlage für das Pan-European Personal Pension Product („PEPP“) geschaffen. Ab März 2022 könnten erste Produkte in Deutschland verfügbar sein. Die wichtigsten Fakten zur Europa-Rente fasst Longial-Geschäftsführer Michael Hoppstädter zusammen.

Nachdem die PEPP-Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Kommission veröffentlicht wurde, steht der Europa-Rente nichts mehr im Weg. Erste Produkte könnten ab März 2022 verfügbar sein, glaubt Longial Geschäftsführer Michael Hoppstädter.

Startschuss für Produktanbieter

In Deutschland erfolgt die Umsetzung im Rahmen des „Gesetzes zur begleitenden Ausführung der Verordnung (EU) 2020/1503 und der Umsetzung der Richtlinie EU 2020/1504 zur Regelung von Schwarmfinanzierungsdienstleistern (Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz) und anderer europarechtlicher Finanzmarktvorschriften“. Die erste Lesung fand am 26. März 2021 im Bundestag stattfand und wird nun in verschiedenen Ausschüssen beraten.

Niedrige Kosten, Ausgestaltungen der Garantie und geregelter Anbieterwechsel

Die Europa-Rente soll sechs verschiedene Anlagemöglichkeiten bieten. Herzstück ist jedoch bei allen das Basis-PEPP. Diese Standardoption zeichnet sich durch niedrige Kosten aus: Gebühren sind auf ein Prozent des jährlich angesparten Kapitals begrenzt. Dazu zählen auch die Kosten für Beratung und Vertrieb. Das Basis-PEPP muss auch mit einer Garantie versehen sein. Für die Anbieter gibt es dabei zwei verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten: eine Kapitalgarantie, bei der der PEPP-Sparer mindestens seine Investition zurückbekommt, oder der Einsatz von Instrumenten zur Risikobegrenzung. Das kann eine konservative Anlagestrategie oder auch eine „Lebenszyklusstrategie“ (Life-Cycle-Modell) sein. Darüber hinaus kann der PEPP-Sparer spätestens alle fünf Jahre den Anbieter wechseln, wobei die Wechselkosten limitiert sind.

Fragezeichen bei steuerlicher Förderung und Beratungskosten

Hoppstädter begrüßt vor allem die Mitnahmefähigkeit innerhalb der EU sowie die Flexibilität in der Kapitalanlage auf Wunsch auch mit Garantien. Skepist ist bei Vertrieb und Beratung ist Hoppstädter angebracht: „Ob ein grundsätzlich beratungsintensives Thema wie die Altersvorsorge komplett online vertrieben werden kann, ist fraglich. Den klassischen Vertrieb über Banken, Versicherungsvertreter und –makler sehen wir bei PEPP allerdings nicht. Das ist mit den vorgesehenen Kostendeckeln gar nicht machbar“, so der bAV-Experte.

Der Online-Vertrieb steht schon seit Beginn der PEPP-Entwicklung in der Diskussion. Dazu kommt die Frage nach der steuerlichen Förderung: Ob und in welchem Umfang diese erfolgt, liegt bei den einzelnen Mitgliedsstaaten. Das Bundesfinanzministerium hat sich bisher so positioniert, dass eine Förderung von PEPP möglich ist, wenn es dieselben Vorgaben erfüllt, die für andere, in Deutschland geförderte Altersvorsorgeprodukte gelten. „Der rechtliche Rahmen steht. Wir sind gespannt, ob eher Banken, Investmentgesellschaften oder Versicherer Produkte dazu entwickeln und wie diese aussehen“, fasst der Longial Geschäftsführer zusammen.

Entstehungsgeschichte des PEPP

Demografische Veränderungen, Rentenlücken, aber auch die Schwierigkeit, Altersvorsorgeprodukte über EU-Ländergrenzen hinweg mitzunehmen, veranlassten 2015 die EIOPA, die europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung („European Insurance and Occupational Pensions Authority“), und die EU-Kommission, eine grenzüberschreitende Altersvorsorge in Angriff zu nehmen.

Das Ergebnis ist PEPP: Das Pan-European Personal Pension Product soll zusätzlich zu bestehenden Vorsorgemöglichkeiten die EU-Bürger unterstützen, sich eine private Altersversorgung aufzubauen. Die Lösung wird grenzüberschreitend angeboten – daher auch die Bezeichnung „Europa-Rente“. Das heißt für EU-Bürger: Wer in einen anderen EU-Mitgliedsstaat zieht, kann seinen Europa-Rente-Vertrag mitnehmen und dort, ohne den Anbieter wechseln zu müssen, weiter besparen. Sogenannte Regulierungsstandards stellen weitere Kernmerkmale wie Transparenzanforderungen, Anlagevorschriften und -optionen sowie das Wechselrecht sicher.

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