Wohngebäudeversicherung: Es grünt

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Die Wohngebäudeversicherung gehört zu den Türöffnern des Versicherungsvertriebs. Dabei gilt der Markt als gesättigt. Doch die Digitalisierung und speziell die Nachhaltigkeit verändern auch hier die Spielregeln. Durch die EU-Transparenzverordnung muss die Wohngebäudeversicherung neue Wege gehen. Sowohl Kunden als auch Vertrieb sind offen für dieses Thema.

Rund 42,5 Millionen Wohnungen gab es Ende 2019 nach Angaben des Statistischen Bundesamtes in Deutschland. Im Vergleich zum Jahr 2010 erhöhte sich der Wohnungsbestand um fünf Prozent beziehungsweise zwei Millionen Wohnungen. Ende 2019 kamen auf 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner 511 Wohnungen. Die Wohnfläche liegt hierzulande bei rund 91,9 Quadratmeter.

Sich den Traum von den eigenen vier Wänden zu erfüllen, kostet mittlerweile viel Geld. Ganze 320.825 Euro nahmen die Deutschen im Jahr 2019 durchschnittlich für die Erstfinanzierung ihrer eigenen Immobilie auf, wie eine Auswertung der Dr. Klein Privatkunden AG der Daten aus mehr als 100.000 Erstfinanzierungen in den Jahren 2018 und 2019 zeigt. Ein Jahr zuvor lag der bundesweite Durchschnitt mit 288.895 Euro noch mehr als 30.000 Euro darunter.

Wer so viel Geld in die Hand nimmt, wird auch bei der Einrichtung nicht sparen. Ob Einfamilienhaus, Reihenhaus, Eigentums- oder Mietwohnung – die 91,9 Quadratmeter und der Hausrat müssen abgesichert werden. Zwar besteht bei Haus- und Wohnungseigentum per Gesetz keine vorgeschriebene Versicherungspflicht. „Nichtsdestotrotz besteht gemäß der Paragrafen 836 und 837 BGB eine ,Gefährdungshaftung’, welche seitens eines Grundstückes oder Gebäudes ausgeht. Inwieweit der Eigentümer oder Besitzer die ausgehenden Gefährdungen absichert, ist freigestellt“, sagt Andreas Ludwig, Bereichsleiter Produkte und Analyse beim Hofheimer Analysehaus Morgen & Morgen.

Andreas Ludwig, Morgen & Morgen

Allerdings verlangt der Hypothekengeber bei kreditfinanzierten Gebäuden eine Absicherung des Gebäudes. „In den meisten Fällen geht es dabei um eine Feuerversicherung. Neben den Schäden, die am Gebäude entstehen können, empfiehlt es sich auch die Vermögenswerte im Inneren eines Objekts mit einer Hausratversicherung abzusichern“, ergänzt Christine Schönteich, Mitglied der Geschäftsführung beim Münchener Maklerpool Fonds Finanz.

Darüber hinaus sollten Vermittler Haus- oder Grundstückseigentümer über mögliche Haftungsrisiken aufklären, betont die Vertriebsexpertin. „Unvorhersehbare Unfälle passieren schnell und können das eigene Vermögen stark belasten.“ Je nach Nutzung des Objekts greift hier entweder die Private Haftpflicht- oder die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.

Morgen & Morgen Experte Ludwig hält sie für sehr empfehlenswert. „Wenn beispielsweise die Räumpflicht bei Schnee verletzt wird und dadurch jemand zu Schaden kommt, schützt die Private Haftpflichtversicherung vor möglicherweise sehr hohen Kosten. In diesem Fall muss die Immobilie vom Eigentümer genutzt werden. Lediglich bei Vermietung des Objekts greift hierbei die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung“, so Schönteich. Fazit: Wer allerdings mögliche Risiken im Ernstfall finanziell auffangen und seine Vermögenswerte absichern will, kommt nicht um die Themen Wohngebäude-, Hausrat- und Haftpflichtversicherung herum.

„Im Standard sind in jeder Wohngebäudeversicherung die Grundgefahren Feuer, also Brand, Blitzschlag oder Explosion – Sturm, Hagel und Leitungswasser enthalten. Diese versicherten Gefahren werden in der Regel zusammen angeboten und sollten immer angeboten werden“, sagt Cornelia Störmer, Leiterin Produktmanagement HUS Privat bei der HDI Versicherung, Hannover.

Lesen Sie hier, wie es weitergeht.

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