Grundfähigkeitsversicherung: Neuer Schwung beim Thema Arbeitskraftabsicherung

In der Arbeitskraftabsicherung neue Wege gehen, falls der Weg zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) aus gesundheitlichen oder finanziellen Gründen nicht möglich ist? Neue Produkte wie die Grundfähigkeitsversicherung bringen den nötigen Schwung in das Thema.

Die Absicherung der Arbeitskraft ist essentiell – eigentlich. Doch es gibt kaum ein Thema, bei dem sich der Eindruck verfestigt, dass der berufstätige Teil der Bevölkerung das bestehende Risiko – durch einen Unfall oder eine Krankheit vorzeitig beruflich ins Aus gekickt zu werden – so deutlich verdrängt. Dabei ist das Bewusstsein um die Gefährdung durchaus vorhanden. Das belegt eine Studie der Metallrente aus dem Oktober 2020.

Für immerhin 71 Prozent der Deutschen ist klar, dass sie zusätzlich vorsorgen müssen, um im Falle von Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung finanziell abgesichert zu sein. Und mehr als 80 Prozent sind sogar der Meinung, dass man sich spätestens zum Start ins Berufsleben um die Absicherung seiner Arbeitskraft kümmern sollte. Nur gut jeder Zehnte würde damit bis zur Gründung einer Familie warten. Soweit die Antworten.

Eine Frage des Geldes

Warum aber scheitert die praktische Umsetzung der Arbeitskraftabsicherung, obwohl ein Großteil der berufstätigen Bevölkerung theoretisch weiß, dass es sinnvoll wäre, sich früh um die Absicherung zu kümmern? Denn jeder Fünfte – andere Zahlen sagen jeder Vierte – scheidet aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Berufsleben aus. Und gerade einmal rund ein Viertel bis ein Fünftel der privaten Haushalte haben eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen.

Die Gründe, auf die existenzielle Absicherung zu verzichten, sind vielfältig: Für die breite Mehrheit ist es schlichtweg eine Frage des Geldes: Immerhin 38 Prozent der Befragten in der Studie sagten, dass es letztlich die finanziellen Mittel für die Absicherung fehlen. Doch es hapert nicht nur am Geld. Jeder Dritte ohne Vorsorge gibt an, sich nicht oder nicht genug mit dem Thema beschäftigt zu haben oder zu wenig darüber zu wissen.

Rund 27,5 Millionen Erwerbstätige sind nicht abgesichert

Rund 27,5 Millionen Erwerbstätige – so die Zahlen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und des Statistischen Bundesamtes – haben ihre Arbeitskraft nicht abgesichert. Das Marktpotenzial in dem Segment ist enorm. Doch welche Ausweichmöglichkeiten bieten sich, wenn der Weg zur Berufsunfähigkeitsversicherung aus gesundheitlichen oder finanziellen Gründen versperrt ist?

Mit der Grundfähigkeitsversicherung gibt es ein spannendes Produkt zur Einkommenssicherung für den Fall bestimmter grundlegender Fähigkeiten wie zum Beispiel Gehen, Sehen oder Sprechen. Grundfähigkeitstarife sind für diverse Berufe wie Krankenpfleger, Erzieher, Handwerker, Künstler, Familienmanager, Kraftfahrer eine gute und vor allem günstige Alternative zur Absicherung der wichtigsten Einkommensrisiken. Ein weiterer Vorteil ist zudem der geringe Abstraktionsgrad. Unter den Leistungsauslösern für körperliche und geistige Grundfähigkeiten können sich die meisten Kunden etwas vorstellen und das Passende für sich finden. Insofern kann die Absicherung von Grundfähigkeiten für viele Berufe ein passgenauer Schutz sein. Für Menschen, die in körperlich anstrengenden Berufen arbeiten, ist sie ideal. Bereits bei Verlust einer der versicherten Grundfähigkeiten oder bei Eintritt einer der versicherten Beeinträchtigungen erhalten Kunden eine monatliche Rente, wenn der Verlust oder die Beeinträchtigung für mindestens sechs Monate vorliegt.

Insgesamt 19 Grundfähigkeiten abgesichert

So deckt der Grundfähigkeits-Schutzbrief von Zurich genau die Fähigkeiten, die im täglichen Leben benötigt werden. Dazu zählen Sehen, Hören, Sprechen, der Gebrauch einer Hand, eines Armes, Greifen und Halten, Knien und Bücken oder Heben und Tragen. Aber auch Fähigkeiten wie Autofahren gehören dazu. Insgesamt werden 19 Grundfähigkeiten und Beeinträchtigungen abgesichert.

Zudem sind für kaufmännische Angestellte wichtige Fähigkeiten abgesichert. Vor allem Sitzen, Schreiben oder auch eine Tatstatur zu benutzen sind für diese Berufsgruppe besonders interessant. Die geistigen Fähigkeiten runden den Schutz ab. Gezahlt wird eine Rente für die gesamte Dauer der Beeinträchtigung. Die Frage, ob Kunden im Falle eines Falles weiterarbeiten können, spielt dabei keine Rolle.

Bemerkenswert ist die berufliche Integrations- und Rehabilitationsberatung. Auf Wunsch unterstützt Zurich auf dem Weg zurück in die Normalität. Im Versicherungsfall organisiert Zurich kostenfrei die Möglichkeit einer Rehabilitations- und Integrationsberatung durch anerkannte Fachleute. So können zum Beispiel als sinnvoll erachtete Maßnahmen eingeleitet und begleitet werden. Dabei entscheiden Sie selbst, ob Sie den kostenlosen Service von Zurich annehmen möchten.

Verzicht auf Beitragsanpassungen nach Paragraph 163 VVG

Zudem verzichtet die Zurich als einer der wenigen Versicherer auf Beitragsanpassungen nach Paragraph 163 Versicherungsvertragsgesetz. Interessant für Eltern: Kinder können ab dem fünften Lebensjahr versichert werden. Spannend ist, dass sich das Kind mit dem Abschluss eine Wechseloption in die Berufsunfähigkeits-Versicherung von Zurich sichert.

Und das bis zum 30. Lebensjahr bei Beginn einer Berufstätigkeit nach erfolgreichem Abschluss eines Studiums oder einer Ausbildung – auch hier ohne weitere Gesundheitsprüfung. Der Ansatz bietet Vorteile: Denn die Kleinen nutzen hierbei ihren in der Regel guten Gesundheitszustand und können sich damit den wichtigen Einkommensschutz – mit einer Wechseloption in die so wichtige Berufsunfähigkeitsversicherung sichern. Eine ausgezeichnete Möglichkeit die Arbeitskraft frühzeitig abzusichern. Und das zu einem niedrigen Preis. (Redaktion Cash.)

Foto: Shutterstock

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