Maschinenversicherung: Wenn der Kessel explodiert…

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Schäden an Maschinen und sonstigen technischen Anlagen können bei Produktionsbetrieben zu schwerwiegenden Ertragsausfällen führen, gerade auch bei kleineren und mittleren Unternehmen (KMU). Davor schützt eine Maschinenversicherung.

Alle großen Player bieten Maschinenversicherungen an. Was gilt für die Maschinenversicherung und auf welche Unterschiede sollten Vermittler achten?

Welche Schäden abgesichert sind

Unterschieden wird zwischen stationären Maschinen wie Fräsmaschinen, Lastenaufzüge und Transformatoren und mobilen Geräten wie Bagger, Lader und Kipper. Stationäre Maschinen brauchen keine Diebstahlversicherung (selbst Goliath könnte sie nicht davontragen) und die Feuerversicherung ist durch die Inhaltsversicherung abgedeckt. Bei voller Deckung sind vielfältige Schadenursachen abgesichert: menschliche Ursachen wie Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter; Produktfehler in Konstruktion, Material oder Ausführung; technische Störungen wie Kurzschluss, Überlastung, Fremdkörper, Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen, Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel, Zerreißen infolge Fliehkraft, Über- oder Unterdruck, Naturgewalten wie Sturm, Frost oder Eisgang, und Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung. Bei mobilen Geräten auch Feuer und Diebstahl. Ausgeschlossen ist Verschleiß.

Umfang der Entschädigung

Den Umfang der Entschädigung bestimmt der Zeitwert. Er berechnet sich aus dem Neuwert abzüglich Alter, Abnutzung und technischem Zustand. Beim Totalschaden wird der Zeitwert abzüglich des Wertes des Altmaterials entschädigt, beim Teilschaden alle für die Wiederherstellung des früheren, betriebsfertigen Zustandes notwendigen Aufwendungen abzüglich des Wertes für das Altmaterial.

Wo sich Anbieter unterscheiden

Die Unterschiede bei den Anbietern beschreibt Ulf Papke, Geschäftsführer der bi:sure Digitale Plattform für Gewerbeversicherungen. Zum einen ist es die Absicherung gegen Erdbeben, Hochwasser und Überschwemmung, die manchmal nicht in den Standardbedingungen vorgesehen ist oder nur gegen einen Mehrbeitrag versicherbar. Auch die Volldeckung von elektronischen Bauteilen ist bei vielen Anbietern ausgeschlossen oder in der Summe begrenzt. Einige Anbieter erstatten keine Sachverständigenkosten, Lizenzgebühren, Kosten für Systemdatenwiederherstellung oder Bergungsaufwandskosten bei Totalschäden. Auch beim Unterversicherungsverzicht gibt es Unterschiede. Ein Blick lohnt auch noch auf die Anzahl der Jahre, für die der Versicherer eine Neuwertdeckung anbietet und auf die Summengrenze des Zeitwertes bei Totalschaden.

Wie sich die Versicherungssumme bestimmt

Zur Bestimmung der Versicherungssumme ist der Listenpreis relevant, neue Maschinen sind immer anzugeben. Sonst droht Unterversicherung. Für KMU mit größerem Maschinenpark empfiehlt sich eine Pauschalversicherung für alle Maschinen. Abzüge in der Entschädigung können durch Unterversicherung, grobe Fahrlässigkeit und Selbstbehalt entstehen.  

Wichtig ist noch, dass die finanziellen Folgen durch den Ausfall einer Maschine (Betriebsstillstand) durch eine Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung abzudecken sind.

Autorin Silvia Fischer ist Diplom-Betriebswirtin und Journalistin (FJS)

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