Ukraine-Krieg: BaFin warnt vor Cyberattacken auf Finanzwirtschaft

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Die BaFin warnt vor Cyberattacken auf den Finanz- und Versicherungssektor.

In den letzten Tagen kam es zu wiederholten Angriffen auf IT-Infrastrukturen, insbesondere mittels DDoS. Angesichts des Kriegs in der Ukraine und der Verflechtungen der Bundesrepublik sieht die BaFin aktuell eine verstärkte Gefahr von Cyberangriffen auch auf den deutschen Finanz- und Versicherungssektor.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nimmt die Attacke zum Anlass, erneut auf den aktuellen „Sicherheitshinweis für die Wirtschaft“ hinzuweisen. BaFin-Präsident Mark Branson hatte zuletzt in seiner Rede bei der diesjährigen Pressekonferenz der BaFin Anfang Mai auf die Gefahr durch Cyberattacke hingewiesen.

Bereits Mitte Mai hatte der Verfassungsschutz auf die wachsenden Gefahren durch gezielte russische Cyberattacken gewarnt. Der russische Angriffskrieg in der Ukraine werde nach wie vor durch Cyberangriffe und Versuche der Einflussnahme begleitet, betonten die Verfassungsschützer.

Die Bundesregierung intensiviert ihre Unterstützung der Ukraine, indem künftig auch schwere Waffen geliefert und ukrainisches Personal daran ausgebildet werden sollen. Zudem sind vermehrt auch russische Staatsangehörige an einer Ausreise nach Deutschland interessiert. Vor dem Hintergrund warnt der Verfassungsschutz und fordert die Unternehmen auf, das Schutzniveau vorausschauend an die aktuelle Lage anzupasse.

Aktuell führe die pro-russische Cybercrime-Gruppierung KILLNET eine Kampagne von Überlastungsangriffen (DDoS-Angriffen) gegen diverse deutsche Webseiten aus Privatwirtschaft und Forschung durch.

Zudem seien russische Staatsangehörige in Deutschland – insbesondere wenn sie in für Russland wichtigen Wirtschafts- und Forschungszweigen arbeiten – besonders gefährdet für Anbahnungsversuche durch russische Nachrichtendienste.

Akteure auf Seiten beider Kriegsparteien könnten aus Datenbanken im Internet, die Auskunft über das Russlandgeschäft von Unternehmen geben, Ziele zum Beispiel für Desinformations- oder Sabotageaktivitäten ableiten.

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