
Streitfall: Gilt TV-Auftritt bei „Wetten, dass..?“ als versicherte Tätigkeit?
Ein schwer verunglückter Wettkandidat von „Wetten, dass..?“ fordert die Anerkennung seines Auftritts als Arbeitsunfall. Das Bundessozialgericht prüft nun, ob für Mitwirkende an TV-Shows ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht – oder ob Eigeninteresse im Vordergrund steht.
mehr

















