bAV-Vorwürfe: Wirtschaftsprüfer entlasten Ergo

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Pricewaterhouse Coopers (PWC) hat den Düsseldorfer Versicherer Ergo von Vorwürfen entlastet, in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) systematisch fehlberaten zu haben: Weniger als ein Prozent der 40.152 Kollektivverträge seien auffällig.

Paragraf BeratungDie Vorwürfe an Ergo bestanden darin, dass Betrieben, in denen Kollektivverträge möglich gewesen wären, teurere Riester-Einzel-Verträge verkauft worden seien. Zudem seien Provisionen an Entscheidungsträgern in den Betrieben gezahlt worden, um diese zu beeinflussen.

PWC ging im Auftrag der Ergo zunächst der Frage nach, ob die Zahl der Versicherten in den Verträgen – und damit die Versicherungskonditionen – korrekt angegeben wurde. Das Fazit der Prüfer: Für die rund 40.000 seit 2002 abgeschlossenen Kollektivverträge der Ergo Versicherungsgruppe wurde in nur 0,7 Prozent der Fälle (285 Verträge) Abweichungen in der Kollektivgröße festgestellt (siehe Grafik). Zudem sind demnach bei 0,4 Prozent der Betriebe – dies entspricht 330 der Arbeitgeber – statt einer Einzelversicherung auch ein Kollektivvertrag möglich gewesen.

Weiter haben die Nachforschungen der Prüfer ergeben, dass in nur 0,05 Prozent – oder 409 Einzelverträge – von insgesamt 808.250 Verträge mit Arbeitnehmern folgendes zu beanstanden ist: In diesen Fällen soll es einen Kollektivvertrag im gleichen bAV-Durchführungsweg gegeben haben, der eine Einzelversicherung „nicht unmittelbar begründen“ würde. Zudem ist geprüft worden, ob für alle Riester-Versicherten in den Rahmenverträgen mit Arbeitgebern die richtigen, rabattierten Tarife verwendet wurden. Dies hätte allerdings keine Auffälligkeiten ergeben, teilte der Versicherer mit – fügte jedoch hinzu: „Da im privaten Altersvorsorgegeschäft keine Angaben zu Arbeitgebern hinterlegt werden, sind die Prüfungsmöglichkeiten, ob ein Riester-Kunde Zugang zu Rahmenvertragskonditionen über seinen Arbeitgeber gehabt hätte, sehr eingeschränkt.“ Auf weitere Prüfungsaktivitäten habe man in Absprache mit PWC verzichtet.

Bei der Frage, ob Personalverantwortliche unzulässig beeinflusst wurden, um den Absatz von Betriebsrenten zu fördern, hat Ergo in drei Fällen die Staatsanwaltschaft informiert, um eine strafrechtliche Relevanz prüfen zu lassen. Um dies künftig zu verhindern, hat der Versicherer ein Verbot für Provisionszahlungen an Entscheidungsträger und deren Angehörige beschlossen. Ergo betonte allerdings, dass die Wirtschaftsprüfer keine systematische Einflussnahme auf Entscheidungsträger haben feststellen können.

„Wir werten die Ergebnisse als Bestätigung unseres guten Rufes in der bAV. Gleichzeitig geben wir uns mit der festgestellten über 99-prozentigen Sicherheit noch nicht zufrieden. Wir werden den Beratungsprozess der Kunden absolut transparent gestalten“, sagte Ergo-Vorstand Frank Neuroth.

Bei den auffälligen Verträgen will Ergo die betroffenen Firmenkunden einzeln kontaktieren. Können die Zweifel dabei nicht beseitigt werden, plant der Versicherer, die Verträge umzustellen. Für die Zukunft hat die Ergo neue Annahmerichtlinien beschlossen, die für die Wahl von Kollektivtarifen einzig den Beratungsaufwand im konkreten Fall zugrunde legen und nicht wie bislang standardisierte Größenklassen. Bei den anderen Vorwürfen gab es wenige hundert möglicherweise betroffene Fälle. Den betroffenen Kunden bietet Ergo die Umstellung von Verträgen an. (lk)

Ergo-PWC-BAV

Foto: Shutterstock

Grafik: Ergo, PWC


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