Schöne neue Unisex-Welt

Basis- und Privatrenten sind nur noch mit Unisex-Kalkulation erhältlich. Die Zinsdeklarationen sind 2013 im Durchschnitt erneut deutlich gesenkt worden. Welche Auswirkungen haben diese Veränderungen auf die Produkte der Basis- und Privatrente?
Gastbeitrag von Mirko Theine, Das Scoring GmbH

Mirko Theine, Versicherungsvertragsgesetz
Mirko Theine, Geschäftsführer ascore Das Scoring

Für die Rentenversicherungen war der Beginn des Jahres 2013 von vielen Veränderungen geprägt. Die Umstellung auf gleichgeschlechtlich kalkulierte Tarife, die nicht mehr unterschiedliche Lebenserwartungen für Männer und Frauen berücksichtigen, hat die Tarifwelt in Bewegung gebracht.

Zudem hat die erneut deutliche Absenkung der deklarierten Verzinsung, die den Großteil der Lebensversicherer betraf, vielen Anbietern Anlass gegeben, die Tarifwelt in Augenschein zu nehmen und Tarifkalkulationen anzupassen. Wie viel Prozent weniger Rente Männer ab 2013 im Durchschnitt durch die Unisex-Tarife erhalten und von wie viel Prozent mehr Rente Frauen im Schnitt profitieren, hat daher für den Einzelnen kaum Bedeutung, denn je Tarif unterscheidet sich die Auswirkung der Veränderungen zum Jahresbeginn deutlich.

Während eine jüngste Untersuchung des Analysehauses [ascore] Das Scoring zeigte, dass die Gesamtrenten der betrachteten Rentenversicherungen im Schnitt für Männer um circa acht bis zehn Prozent gesunken sind, trifft diese Betrachtung nicht auf alle Tarife zu. Einige Versicherer haben durch Änderungen ihrer Tarife erreichen können, dass die Gesamtrenten in 2013 auch für Männer gleich blieben oder sogar leicht angestiegen sind. Für Frauen ist zu beobachten, dass die Unisex-Welt in der Regel höhere Renten verspricht.

Ob Frauen im Jahr 2013 zwingend mehr Rente bekommen als ein Vertragsabschluss in 2012 gebracht hätte, ist jedoch nicht gewiss, da durch die geringere Verzinsung auch die voraussichtlichen Ablaufleistungen gesunken sind und damit einhergehend die möglichen Renten. Einzig die Ablaufleistungen fondsgebundener Produkte können sich den Auswirkungen der gesenkten Verzinsung entziehen. Veränderungen durch Unisex betreffen auch die Garantierenten, jedoch sind zu beobachtende Veränderungen hier meist marginal. Garantierte Ablaufleistungen haben sich gegenüber 2012 kaum verändert, was nicht verwundert, ist doch die Garantieverzinsung mit 1,75 Prozent gleich geblieben.

Vorteile der Rentenversicherung

Angesichts niedriger Zinsen und geringerer Renten für Männer stellen sich immer mehr die Frage nach der Sinnhaftigkeit und den Vorteilen von Rentenversicherungen. Vorweggenommen kann festgestellt werden, dass auch in 2013 trotz ungünstiger Einflüsse die Rentenversicherung weiterhin unersetzlich ist und durchaus weiterhin mit Vorteilen aufwarten kann, die Alternativanlagen nicht bieten können.

Hinsichtlich der immer niedriger werdenden Verzinsung mag der Eindruck entstehen, dass sich eine Rentenversicherung nicht lohne. Übersehen wird jedoch häufig, dass alternative Anlageformen bei der derzeitigen Niedrigzinsphase keine bessere Verzinsung bei vergleichbarer Sicherheit bringen. Auch sind die derzeit niedrigen Zinsen keineswegs für die gesamte Vertragslaufzeit gewiss.

Bei sich ändernder Zinslage an den Kapitalmärkten steigt auch die Verzinsung der Rentenversicherung wieder an, für zukünftige Jahre können also durchaus höhere Zinsen gutgeschrieben werden als aktuell deklariert. Zudem darf der Versicherungsgedanke von Rentenversicherungen nicht vergessen werden.

Steuern sparen

Neben aller Ablaufleistungen und Rentenwerte gilt zu bedenken, dass die Rentenversicherung als einzige Anlageform das Langlebigkeitsrisiko absichert. Wie bei jeder Versichertengemeinschaft lohnt sich somit auch eine Rentenversicherung nicht zwingend für alle Versicherten, sondern für einige Versicherte mehr und für andere weniger – je nachdem wie lange der jeweilige Versicherte lebt.

Darüber hinaus verhelfen Steuersparmöglichkeiten bei der Basis- und Privatrente der Rentenversicherung zu weiterer Attraktivität und egalisieren zum Teil niedrigere Leistungen. Bei der Basisrente fördert der Staat in der Ansparphase den Aufbau einer privat finanzierten Rente durch Steuerersparnisse. Im Rahmen der ersten Schicht können Beiträge zur Basisrente steuerlich abgesetzt werden. Dies gilt sowohl für Angestellte und Beamte als auch für Selbstständige.

Ledige können aktuell bis zu 20.000 Euro steuerlich geltend machen. Durch das Altersvorsorgeverbesserungsgesetz, welches voraussichtlich in derzeitiger Fassung umgesetzt wird, jedoch noch die Zustimmung des Bundesrates benötigt, wird dieser Förderhöchstbetrag rückwirkend ab Beginn des Jahres 2013 auf 24.000 Euro angehoben. Verheiratete können den doppelten Förderhöchstbetrag ausschöpfen. Während die steuerlich absetzbaren Altersvorsorge- aufwendungen innerhalb der Höchstbeträge im Jahr 2013 auf 76 Prozent begrenzt sind, steigen diese bis zum Jahr 2025 auf 100 Prozent an.

Zukünftig kann also der gesamte Beitrag zur Basisrente abgesetzt werden, momentan immerhin bis zu 18.240 Euro bzw. 36.480 Euro für Verheiratete (bei Inkrafttreten des Altersvorsorgeverbesserungsgesetzes). In der Rentenphase unterliegen Leistungen aus der Basisrente hingegen der Besteuerung. Aktuell sind noch 36 Prozent der Rente steuerfrei – dieser Anteil nimmt jedoch bis 2040 weiter ab, bis die Rentenleistungen voll zu versteuern sind.

Highlight Kapitalauszahlung

Bei der Rentenphase punktet hingegen die Privatrente, die ausschließlich in der Auszahlungsphase steuerlich gefördert wird und nicht wie die Basisrente in der Ansparphase. Rentenzahlungen müssen bei einem Rentenbeginn von 67 Jahren lediglich mit einem Ertragsanteil von 17 Prozent besteuert werden.

Ein weiteres Highlight bei der Privatrente ist die Kapitalauszahlung. Während bei der Basisrente ausschließlich eine Rentenzahlung frühestens ab dem 62. Lebensjahr erbracht wird, kann bei der Privatrente eine steuerbegünstigte Kapitalauszahlung vorgenommen werden. Wer die Kapitalauszahlung nicht vor Ablauf von zwölf Jahren nach Vertragsabschluss in Anspruch nimmt und das 62. Lebensjahr vollendet hat, muss lediglich die Hälfte der Erträge versteuern.

So bietet der Staat je nach Produktart bei der Rentenversicherung Vorteile in der Anspar- oder Rentenphase, je nachdem, welche der Förderungsarten der Versicherte bevorzugt. Eine Kombination aus beiden Förderungsarten ist natürlich ebenfalls möglich.

Rentenversicherung: Basisrente
Quelle: [ascore] Das Scoring GmbH
Rentenversicherung: Privatrenten
Quelle: [ascore] Das Scoring GmbH

Die passende Anlageform

Bei der Anlageform hat der Versicherte die Wahl zwischen klassischer Kapitalanlage, Hybridprodukten und rein fondsgebundenen Rentenversicherungen. Im Neuzugang liegt die klassische Anlage vor der hybriden bzw. fondsgebundenen Anlageform. Im Jahr 2011 betrug der Neuzugang an klassischen Rentenund Pensionsversicherungen ca. 1,6 Millionen Verträge mit einer Versicherungssumme von ca. 40,9 Milliarden Euro.

Der Neuzugang an fondsgebundenen Rentenversicherungen betrug ca. 0,9 Millionen Stück mit 31,7 Milliarden Euro Versicherungssumme. Bei der klassischen Anlageform entstehen Überschüsse durch die Anlage im Deckungsstock des Versicherers. Die durchschnittliche laufende Verzinsung beträgt 2013 3,6 Prozent, davon entfallen 1,75 Prozent auf den Garantiezins. Hinzu kommen noch der Schlussüberschuss sowie die Beteiligung an den Bewertungsreserven. Die Wahl des richtigen Versicherers ist insbesondere bei der klassischen Anlageform entscheidend. Bei der laufenden Verzinsung beträgt die Differenz zwischen dem besten und schlechtesten Anbieter 1,3 Prozent.

Auch bei der klassischen Anlageform bieten viele Tarife die Möglichkeit Überschüsse in Investmentfonds anzulegen, um an den Chancen des Kapitalmarktes teilzuhaben. Wer auf eine höhere Rendite aus ist, aber nur bedingt bereit ist, mehr Risiko einzugehen, kann auf Hybridprodukte zurückgreifen.

Konzepte der Policen

Neue Tarife bieten meistens dynamische Drei-Topf-Hybridmodelle. Der erste Topf wird durch den Deckungsstock gebildet, der Einsatz dieses Topfes soll sich bei der überwiegenden Anzahl der Tarife jedoch auf den Notfall beschränken.

Den zweiten Topf bildet ein Wertsicherungsfonds, der in der Regel bei einer 80-prozentigen Garantie gleichzeitig hohe Aktienquoten ermöglicht. Die freie Fondsanlage steht im dritten Topf zur Verfügung. Regelmäßig wird bei dynamischen Drei-Topf-Hybridmodellen die optimale Risikoverteilung zwischen den Töpfen kundenindividuell überprüft und angepasst.

Die Neuverteilung erfolgt je nach individueller Vertragssituation und berücksichtigt die Kapitalmarktentwicklung sowie die Restlaufzeit des Vertrages. Problematisch stellt sich bei Hybridmodellen meist die Cash-Lock-Gefahr dar. Ist zur Sicherung der Garantie das gesamte Kapital festverzinslich oder im Wertsicherungsfonds angelegt, ist das Kapital gebunden und man spricht von einem Cash-Lock. Für eine Investition in freie Fonds, um an Kapitalmarkt-aufschwüngen teilzuhaben, ist dann kein Kapital verfügbar.

Durch stetige Anpassung der Risikoverteilung im dynamischen Drei-Topf-Hybridmodell wird versucht, einem Cash-Lock vorzubeugen. Wer sich die höchstmögliche Renditechance sichern möchte, sollte zur rein fondsgebundenen Anlageform greifen, ohne jegliche Garantien, die stets Rendite kosten.

Fonds bestimmen die Rentenhöhe

Bei der fondsgebundenen Rentenversicherung ohne Garantie sind die Investmentfonds die entscheidenden Parameter für die Höhe der Rente. Die Fondsperformance hat ausschließlich und maßgeblich Einfluss auf die Wertentwicklung des Guthabens und somit auf die Rentenhöhe. Das Kapitalmarktrisiko trägt bei dieser Anlagevariante allein der Versicherte und erkauft sich die höchstmögliche Renditechance mit dem Verlustrisiko.

Ein ausgewogenes und vielfältiges Fondsportfolio sollte stets Grundlage der fondsgebundenen Rentenversicherung sein, damit der Versicherte über die gesamte Laufzeit hinweg, je nach Kapitalmarktsituation, seine Fonds aktiv zusammenstellen und verändern kann.

Während Basisrenten durch eine Vielzahl gesetzlicher Vorgaben in ihrer Flexibilität deutlich eingeschränkt sind, ist die Bandbreite an möglichen Einschlüssen und an Flexibilität bei der Privatrente sehr hoch. Zuzahlungen während der Laufzeit ermöglichen es bei der Basisrente auch bei niedrigen laufenden Beiträgen durch Einmalbeitragszahlungen Steuer-Spar- Möglichkeiten je nach Liquiditätssituation auszuschöpfen. Möglich sind Zuzahlungen während der Ansparphase auch bei der Privatrente.

Beide Rentenversicherungen sollten eine flexible Leistungsphase anbieten, die das Vorziehen bzw. Hinausschieben des Rentenbeginns zulässt – so kann der Versicherte später entscheiden, wann er die Rentenzahlung tatsächlich benötigt und in Anspruch nehmen möchte. Bei der Privatrente sollte der Tarif Teilentnahmen nach Beginn der Verrentung zulassen. So bleibt der Rentner flexibel und kann über das Kapital seiner Versicherung auch während der Rentenphase verfügen.

Um von der Option Gebrauch zu machen, muss oft ein Todesfallschutz während der Rentenbezugszeit vereinbart sein. Die Todesfallleistung beschränkt sich bei Basisrenten auf die gesetzlichen Hinterbliebenen (Ehegatte und Waisengeldberechtigte Kinder), jedoch bieten viele Anbieter den Abschluss einer separaten Risikolebensversicherung an, die stets die Höhe des vorhandenen Kapitals absichert. Auch wenn der Beitragsanteil dieser Risikolebensversicherung nicht steuerlich gefördert wird, kann so immerhin das angesparte Kapital vererbt werden, auch wenn keine gesetzlichen Hinterbliebenen vorhanden sind. Bei der Privatrente hingegen sind den möglichen Todesfalloptionen keine Grenzen gesetzt.

Einige Tarife bieten eine höhere Rentenzahlung an, wenn Pflegebedürftigkeit vorliegt oder die Restlebenserwartung durch eine schwere Erkrankung eingeschränkt ist. Solche Optionen sind teilweise obligatorisch, müssen aber in der Regel separat eingeschlossen werden. Für den Versicherten sind solche Tarifoptionen von großem Vorteil, würde die Summe der Rentenzahlungen ansonsten aufgrund der geringeren Lebenserwartung mit Sicherheit kein gutes Geschäft sein.

Autor Mirko Theine ist Geschäftsführer von [ascore] Das Scoring GmbH, Hamburg.

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