Pflegetagegeldversicherung: Kostenfalle Beitragsbefreiung

Mehr als drei Millionen Pflegezusatzpolicen gibt es in Deutschland. Davon stellen Pflegetagegeldversicherungen mit rund 2,2 Millionen Verträgen die Mehrheit. Wer einen Abschluss erwägt, sollte aber genau hinschauen. Das Leistungsmerkmal Beitragsbefreiung etwa sei „nur auf den ersten Blick sehr kundenfreundlich“, warnen Versicherungsmathematiker.

Reicht schon eine eingeschränkte Alltagskompetenz (Pflegestufe 0) für die Entbindung von der Beitragszahlungspflicht aus, „zahlt in hohen Altern nicht einmal mehr die Hälfte der Versicherten Beiträge“, merken die Aktuare an.

Die Pflegetagegeldversicherung wird von privaten Krankenversicherern (PKV) angeboten – zu ihr gehören auch die bis dato rund 550.000 staatlich geförderten Pflegezusatzversicherungen – der „Pflege-Bahr“. Dahinter folgen die Pflegerentenversicherung, die von Lebensversicherern vertrieben wird, sowie die Pflegekostenversicherung, die ebenfalls von der PKV angeboten wird.

Aktuare fürchten ein „erhebliches Beitragsrisiko“

Im Rahmen einer Pflegetagegeldversicherung erhalten Pflegebedürftige einen vorab vereinbarten Tagessatz, der von der Pflegestufe abhängt. Hat der Versicherte zum Beispiel einen Tarif mit einem Pflegetagegeld von 80 Euro pro Tag für die Stufe III abgeschlossen, so erhält er in Stufe II 52 Euro pro Tag (65 Prozent), in Stufe I 24 Euro (30 Prozent) und in Stufe 0 16 Euro (20 Prozent). Die Prämien für die Pflegetagegeldtarife müssen üblicherweise auch dann weiter bezahlt werden, wenn der Versicherte bereits Leistungen erhält.

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Allerdings gehen immer mehr Versicherer aus Gründen der Kundenfreundlichkeit dazu über, dass der Versicherte im Pflegefall von der Pflicht zur Beitragszahlung befreit ist – zum Teil bereits dann, wenn nur eine eingeschränkte Alltagskompetenz (Pflegestufe 0) vorliegt. Diese Praxis stört Aktuare gewaltig. Das „Leistungsmerkmal Beitragsbefreiung“ sei nur „auf den ersten Blick sehr kundenfreundlich“, kritisieren die Versicherungsmathematiker in der jüngsten Ausgabe des Branchenfachblatts „Aktuar Aktuell“. Darin warnen sie vor einem „erheblichen Beitragsrisiko“ für Kunden mit einer Pflegetagegeldversicherung.

Beitragsbefreiung in der Kritik

Warum dies so sei, erläutern die Autoren folgendermaßen: Angesichts der Tatsache, dass sich nur ein kleiner Teil der Versicherten in der höchsten Pflegestufe III befindet, wäre es nicht sonderlich problematisch, wenn nur die Pflegebedürftigen der Stufe III von der Beitragszahlung befreit wären, denn so fielen relativ wenige Versicherte als Beitragszahler aus. Reicht hingegen schon eine eingeschränkte Alltagskompetenz (Pflegestufe 0) für die Entbindung von der Beitragszahlungspflicht aus, „zahlt in hohen Altern nicht einmal mehr die Hälfte der Versicherten Beiträge“, merken die Aktuare an.

Dies kann eine finanzielle Schieflage in den Tarifen zur Folge haben, die viele Versicherte teuer zu stehen käme. Das wäre dann der Fall, wenn sich der Anteil der Pflegebedürftigen in der Bevölkerung vergrößert, weil sich beispielsweise durch medizinischen Fortschritt die Lebenserwartung pflegebedürftiger Personen erhöht.

Seite zwei: „Gegebenenfalls einen höheren Tagessatz absichern“

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