Systematischer Rechnungs-Check-up spart Kosten

Die Gründe für fehlerhafte Rechnungen sind vielfältig. Sehr häufig sind aufgeführte Leistungen unfallfremd, zum Beispiel werden dem Personenschadenfall nicht indizierte Untersuchungen, präventive Maßnahmen sowie nicht unfallkausale stationäre Behandlungen zugeordnet. Nicht selten werden Leistungen doppelt abgerechnet oder es werden die DRG-Kodierrichtlinien nicht eingehalten, die bei der Abrechnung der stationären Behandlung relevant sind.

Anlass zur Beanstandung können des Weiteren falsche GÖA-Rechnungen (Gebührenordnung für privatärztliche Leistungen) oder nicht gerechtfertigte Laborleistungen sein. Zudem ist vor allem die Abgrenzung der unfallkausalen Behandlungen von der Therapie chronischer Erkrankungen eine Herausforderung.

Nachhaltiges Einsparpotenzial von zehn Prozent

Um diesen Fehlern auf die Spur zu kommen und ungerechtfertigte Kosten zu sparen, bietet sich bei der Rechnungsprüfung die Zusammenarbeit mit einem auf Personenschadenmanagement spezialisierten Dienstleister an. Hier prüfen medizinische Experten die von den Versicherern eingereichten Dokumente zunächst auf Vollständigkeit und formale Korrektheit, dann fallbezogen und systematisch auf die zwei Kriterien Kausalität und Notwendigkeit der aufgeführten Leistungen. Eine medizinische kompetente Bearbeitung garantiert die fachlich fundierte Evaluation der Forderungen.

Rechnungsprüfungen unseres Unternehmens haben ergeben, dass fast jede dritte Forderung der Sozialversicherungsträger aufgrund von fehlerhaften oder nicht unfallkausalen Rechnungen beanstandet werden kann und im SVT-Regress nachhaltige Einsparungen von insgesamt etwa zehn Prozent der ursprünglichen Forderungen möglich sind. Auch SVT-Rechnungen aus Teilungsabkommen können geprüft werden.

Autor Olav Skowronnek ist Geschäftsführer von Actineo.

Foto: Actineo

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