Erbrecht: Jeder hat was zu vererben!

Wenn dann auch der zweite Elternteil stirbt, geht alles auf einen Schlag an die Kinder. In diesem Fall kann es passieren, dass den Kindern der persönliche Freibetrag gegenüber einem seiner Elternteile verloren geht. So kann beim Eintreten der Erbschaft eine hohe Steuerbelastung anfallen, weil der Freibetrag dann überschritten ist.

„Und, was viele überhaupt nicht beachten: Es besteht die Gefahr, dass der Erbteil der Kinder für die Pflegekosten aufgezehrt wird, falls der letztlebende Elternteil zum Pflegefall wird“, so Maultzsch.

Finger weg vom Internet-Testament!

Wie das perfekte Testament aussieht, unterscheidet sich natürlich von Fall zu Fall und hängt auch von den individuellen Lebensumständen ab – fest steht der Expertin zufolge nur: „Je früher man sich damit befasst, desto besser.“

Nur von einem sei abzuraten: „Lassen Sie die Finger von Testament-Vorlagen aus dem Internet. Standardvordrucke sind deshalb echt die falsche Lösung.“

Sie rate jedem, immer zum Notar zu gehen oder auch zum Fachanwalt für Erbrecht und sich da in aller Ruhe über alle Möglichkeiten beraten zu lassen, da das Erbrecht mehr Gestaltungsräume biete, als man gemeinhin denke. (bm)

Foto: Shutterstock

 

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